Frage von Lothar B. • 13.08.2015
Frage an Norbert Lammert von Lothar B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Abstimmungen im Bundestag- Artikel 38 /1 des Grundgesetzes sagt aus, die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.Dennoch versuchen Fraktionsvorsitzende immer wieder Einfluß zu nehmen und mahnen die Fraktionsdisziplin an und drohen sogar mit Konzequenzen (CDU Kauder zuletzt) Damit haben die Abgeordneten kaum eine Chance nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden.
Meine Frage: Warum werden Abstimmungen nicht geheim durchgeführt, d.h., wie jeder Bürger bei einer Wahl zu Parlamenten?
Antwort ausstehend von Norbert Lammert CDU