Frage von Karl-Heinz K. • 30.01.2015
Frage an Norbert Lammert von Karl-Heinz K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
wenn jemand sein Arbeits / Dienstverhältnis selbst aufkündigt ,so wird das Arbeitsamt denselben mit einer Sperre seiner Bezüge von 3 Monaten belegen.
Nun haben wir in relativ kurzer Zeit erleben müssen ,daß 2 Bundespräsidenten in freier Entscheidung das Ihnen angetragene Dienstverhältnis beendet haben.
Ist die Sperrfrist auch in diesen beiden Fällen in Anwendung gebracht worden ?
Für Ihre Mühe sage ich Ihnen Dank und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
karl-heinz kahl
Antwort ausstehend von Norbert Lammert CDU