Frage von Klaus N. • 18.05.2014
Frage an Norbert Lammert von Klaus N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hochverehrter Herr Bundestagspräsident Professor Lammert!
Aufgrund bekanntgewordener strafrechtlicher Verfehlungen (Nichtanmelden des Zweitwohnsitzes einiger Abgeordneten im Deutschen Bundestag etc.) stelle ich hiermit höflichst die Frage:
Was gedenken Sie als Bundestagspräsident gegen diese straffällig gewordenen Abgeordneten
dienstrechtlich bzw. strafrechtlich zu unternehmen?
Verbleibe mit Hochachtung
Klaus Neumann
Antwort ausstehend von Norbert Lammert CDU