Frage an Norbert Lammert von Harro W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Prof. Lammert,
in der an den Deutschen Bundestag gerichteten Petition (4–17– 07–3005–010032) begehrten meine Ehefrau und ich eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zu seinen Falschaussagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in dem Verfahren Wittek ./. Deutschland. Der Petitionsausschuss verhinderte diese Stellungnahme, indem er den Abgeordneten in rechtswidriger Weise den Abschluss des Petitionsverfahrens empfahl.
Dazu entstellte der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drucksache 17/8168) unser Anliegen so, dass die Petition unzulässig wurde. Nach der Version des Petitionsausschusses begehrten wir, dass der Deutsche Bundestag die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte abändern oder aufheben möge.
Da Petitionen über gerichtliche Verfahren unzulässig sind, hatten die über unser tatsächliches Anliegen getäuschten Abgeordneten keine andere Wahl, als der Empfehlung des Petitionsausschusses zu folgen, und den Abschluss des Petitionsverfahrens zu beschließen.
Eine daraufhin von uns gegen diese Verfahrensweise eingereichte Beschwerde deutete der Petitionsausschuss als erneuten Vortrag unseres ursprünglichen Anliegens, vergab eine neue Petitionsnummer und erstellte eine neue Beschlussempfehlung (BT-Drucksache 17/10672).
Mit der Begründung, dass ein bereits vorgetragenes Anliegen nicht nochmals geprüft werden kann, empfahl der Petitionsausschuss den Abgeordneten erneut, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die – wiederum über unser tatsächliches Anliegen getäuschten – Abgeordneten folgten der Empfehlung.
Zudem stimmte das Plenum für den Vorschlag des Petitionsausschusses, weitere Beschwerden von uns unbearbeitet abzulegen.
Was werden Sie unternehmen, dass unsere Petition schnellstmöglich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen bearbeitet wird?
Mit freundlichen Grüßen
Harro Wittek