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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Norbert Lammert von Wolfgang M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Dr. Lammert,

Hr. Steinbrück hat in den ersten 3 Jahren dieser Regierungsperiode ca. 300 private Reden gehalten. Mich interessiert überhaupt nicht, wie viel die Einladenden dafür bezahlt haben. Mich interessiert nur, wie viel Zeit er dafür aufgewendet hat.

Geht man von durchschnittlich 1 Tag pro Rede aus, inklusive Vorbereitung, An- und Abreise, Diskussion, örtliche Kommunikation für die Netzwerkpflege, usw. dann waren diese privaten Reden eine Halbtagstätigkeit.

Niemand aus CDU, CSU oder FDP hat dies kritisiert, um dem SPD-Kanzlerkandidaten zu schaden. Deshalb muss man davon ausgehen, dass dieses Verhalten durchaus üblich ist.

Im Zusammenhang mit den Nebeneinnahmen von Steinbrück war auch von einem FDP-Landtagsabgeordneten die Rede, der sogar stellvertretender Landtagspräsident ist. Der wurde sehr gut von seiner ursprünglichen Firma bezahlt. Aussage: Dieser Abgeordnete habe in seiner Firma noch einen 75%-Job. Das heißt eigentlich, dass der Landtagsjob der Nebenjob ist.

Nun meine Frage:
Müssten nicht sowohl der Bundestag, als auch sämtliche Landtage festlegen, wie viel ZEIT maximal für eine NEBEN-Tätigkeit aufgewendet werden darf?
Wäre es nicht die Aufgabe des Bundestagspräsidenten, für so eine Festlegung im Bundestag zu sorgen?

Der Hamburger Senat ist angeblich ein Feierabendparlament. Da können die Abgeordneten natürlich zu 100% außerhalb des Senats arbeiten.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass Bundestagsabgeordneter ein Halbtagsjob ist. Neben Hrn. Steinbrück werden auch andere Abgeordnete in den Medien genannt, die kaum im Bundestag oder in ihren Wahlbezirken arbeiten, sondern in erster Linie ihrer "Nebentätigkeit" nachgehen.

Sollte nicht jeder Abgeordnete melden können, wie viel Zeit er in einem anderen Job arbeitet? Sollten seine Abgeordnetenbezüge nicht entsprechend gekürzt werden. Das würde den Regeln in der Wirtschaft entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke

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Antwort ausstehend von Norbert Lammert
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