Frage von günter g. • 27.07.2012
Frage an Norbert Lammert von günter g. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lammert,
wieder einmal musste das BVfg Karlsruhe in Sachen Wahlrecht feststellen dass das GRUNDGESETZwidrig ist.
Meine Fragen:
1, warum wurde nicht sofort gegen die Politiker die das gesetzwidrige Wahlrecht durchgewunken haben wegen HOCHVERRAT Strafantrag gestellt ?
2. was sind die Gründe, dass hier nicht ermittelt wird ?
In § 81, die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Gruß aus Dresden
Günter Gärtner
Antwort ausstehend von Norbert Lammert CDU