Frage an Norbert Lammert von Werner S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lammert,
wie ist es möglich, dass eine "Hand voll" Abgeordneter im Bundestag Gesetze beschließen kann (siehe Meldegesetz !) ? Gilt doch: Beschlussfähig ist der Bundestag nach § 45 Abs. 1 GOBT, „wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.“ Selbst wenn das Verfahren zur Feststellung der Beschlussunfähigkeit nicht eingeleitet wurde, müssen doch Mindeststandards gelten, um zu verhindern, dass Gesetze in Wildwestmanier (57 s) beschlossen werden. Oder müssen die Bundesbürger sich jetzt darauf einstellen, dass bei jeder Sportveranstaltung Gefahr im Verzug ist? Sollte das jetzige Verfahren jedoch im Bundestag der gelebten Praxis entsprechen, können wir viel Geld sparen, indem die Anzahl der Abgeordneten entsprechend reduziert wird.