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Frage von Joachim R. •

Frage an Norbert Lammert von Joachim R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Präsident;

In der Bundesrepublik Deutschland gilt zur Machtbegrenzung der Staatsgewalt die Gewaltenteilung auf mehrere Staatsorgane; verankert im Grundgesetz Art. 20 GG. Wir unterscheiden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden.

Die Regierung (Exekutive) bilden u.a.:
Frau Dr. Angela Merkel
Guide Westerwelle
Sabine Leutheuser-Schnarrenberger
Wolfgang Schäuble
Ursula von der Leyen
Ilse Aigner
Dr. Thomas de Maizière
Dr. Kristina Schröder
Daniel Bahr
Dr. Peter Ramsauer
Dr. Norbert Röttgen
Prof. Dr. Anette Schavan
Dirk Niebel
Ronald Pofalla

Gleichzeitig sitzen diese Herrschaften und die Parl. Staatssekretäre als Bundestagsabgeordnete im Deutschen Bundestag (Legislative). Aufgrund der Verfassung u. Gewaltenteilung ist dies unzulässig. Ich sehe die Unabhängigkeit gemäß GG Art. 38 nicht erfüllt.

Inwieweit ist es daher zulässig das o.a. Personen die Exekutive bilden und gleichzeitig Teil der Legislative sind ? Inwieweit wird das Grundgesetz geachtet und eingehalten, insbesondere Art 38, der besagt, das die MdB´s nur ihrem Gewissen verantwortlich / unterworfen sind.
Meines Erachtens ist Art. GG 38 nicht erfüllt, da die Regierung die Gesetze im Kabinett einstimmig beschließt, so dass das Abstimmungsverhalten auch für den Bundestag von vornherein festgelegt ist.

Freundliche Grüße
J. Rutka

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Antwort ausstehend von Norbert Lammert
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