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Frage von Wilfried S. •

Frage an Norbert Lammert von Wilfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Gerade eben, Herr Dr. Lammert, habe ich auf der Fahrt nach Hause im HR Ihren Kommentar zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehört.
Sie sagten, das Gericht habe die Rechte des Parlaments gestärkt.
Ich frage - bedurfte es denn einer Stärkung der Rechte des Parlaments?
Weshalb läßt das Parlament die Regierung Verträge schließen, die das Volk - von dem Schaden abzuwenden Regierung und Parlamentarier antreten - im Ernstfall über Generationen zu hohen Opfern verpflichten?
Ist vom einzelnen Abgeordneten - erst recht von der Gesamtheit der gewählten Volksvertreter in westlichen Demokratien - nicht selbstverständlich zu erwarten, daß sie sich solchem Regierungshandeln aufrecht und ernsthaft entgegenstellen?

Korrektur < >
Ich denke heute darüber nach, ob Herr Dr. Voßkuhle im Falle einer Klage den Beschlüssen zum Rettungsschirm ein gleich lautendes Urteil zu verkünden gehabt hätte und frage mich, ob im Bundestag heute noch im Geiste der demokratischen Spielregeln vom 23. Mai 1949 gehandelt wird.

Hochachtungsvoll

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Antwort ausstehend von Norbert Lammert
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