Frage an Norbert Lammert von Helfried D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
seit vielen Jahren ist die diskriminierende rückwirkende Zuordnung von ehemaligen DDR- Flüchtlingen zum Beitrittsgebiet in der Diskussion.
Sie kennen das Problem aus Ihrer parlamentarischen Arbeit und aus den Zuschriften Betroffener. Die DDR- Flüchtlinge, so weisen wissenschaftliche Untersuchungen nach, hatten positive Auswirkungen auf die (alt-) bundesdeutsche Wirtschaft und auf die Sozialkassen, haben also die Bundesrepublik materiell bereichert. Sie haben allerdings heute in ihren Rentenbezügen oder –anwartschaften, je nach individueller Fallgestaltung, verglichen mit ihrem Status bei Eingliederung und oft auch verglichen mit ihren in der DDR verbliebenen Kollegen, existenzvernichtende Einbußen.
Es gilt als sicher, dass dieser Vorgang auf parlamentarisch sehr fragwürdige Art zustande gekommen ist.
Zudem ist es mehr als nur wahrscheinlich, dass die entsprechende gesetzliche Festlegung einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würde.
In den Rentenkassen befinden sich derzeit Überschüsse von mehreren Milliarden.
In Antworten auf die Zuschriften Betroffener lassen Sie von einem Mitarbeiter antworten, die schwierige Haushaltslage verhindere eine Korrektur der Maßnahme.
Meinen Sie nicht auch, dass eine solche ganz offensichtlich falsche Argumentation Ihr Amt beschädigt?
In der Koalition wird über die Verwendung der Überschüsse diskutiert.
Meinen Sie nicht auch, dass eine verfassungsrechtlich nicht legitimierte Maßnahme zurückgenommen gehört, unabhängig von der Haushaltslage?
Die Kassenlage würde das sogar problemlos zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Helfried Dietrich