Frage an Norbert Lammert von Fred G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert,
Für viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist es schwer nachzuvollziehen, dass Sie auf einen Strafantrag gegen Herrn zu Guttenberg verzichten. Herr zu Guttenberg hat Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes ohne Genehmigung der Bundestagsverwaltung in seine Dissertation einfließen lassen. Er hat somit das Urheberrecht des Deutschen Bundestags verletzt. Bliebe dies ohne Konsequenzen, würde ein negativer Präzedenzfall geschaffen. Die Legislative schafft Regeln, an die sich jeder Bürger halten muss. Sollte er gegen diese Regeln verstoßen, muss er sich vor Gericht verantworten. Gilt das bei Regelverletzungen durch Mitglieder des Bundestags nicht? Für mich stellt sich also die Frage, wieso sich Herr zu Guttenberg nicht der Gerichtsbarkeit stellen muss? Ich bin im 63. Lebensjahr, gehöre keiner Partei an und war bis zu meinem Ausscheiden aus dem Berufsleben ehrenamtlicher Arbeitsrichter am Arbeitsgericht in Gießen. Bei kleinsten Vergehen wurden außerordentliche Kündigungen mit dem im hohen Maße gestörten Vertrauensverhältnis begründet. Und wenn ich, wie ich selbst als ehrenamtlicher Arbeitsrichter vor Gericht erlebt, einen kaputten, vergammelten Sack Blumenerde mit den geleisteten Arbeitsstunden des wissenschaftlichen Dienstes vergleiche, verstehe ich Ihre Aussage nicht. Haben reiche, einflussreiche Menschen bei Vergehen keine Konsequenzen zu erwarten? Diese Fragen stelle ich mir jetzt und frage mich, ob ich unter diesen Umständen an falschen Urteilen beteiligt war?
Eine Antwort von Ihnen, warum Sie diese Entscheidung getroffen haben, würde mir persönlich weiterhelfen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest und verbleibe mit
Freundlichen Grüßen
Fred Groth