Frage an Norbert Lammert von Arno B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lammert,
warum tagen die Ausschüsse des Deutschen Bundestages grundsätzlich nicht öffentlich (so § 69 Abs. 1 S. 1 GOBT)?
Die wesentliche Sacharbeit, der substanzielle Austausch von Argumenten und sachbezogene Würdigung der Regelungsmaterien finden nicht im Plenum sondern zu einem wesentlichen und für die Bürgerinnen und Bürger interessanten Teil in den Ausschüssen, mithin den vorbereitenden Beschlussorganen des Bundestages statt. Durch die Grundentscheidung gegen die Öffentlichkeit können Bürgerinnen und Bürger nicht in demselben Maße und nicht zu demselben Zeitpunkt an der Beschlussfindung und den diskussionsleitenden Argumenten teilhaben wie dies bei Plenarsitzungen der Fall ist.
"In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik. Sie beraten alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung und versuchen, bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden." (Webseite des Bundestages)
Das Europäische Parlament ist da weiter, deren 20 ständige Fachausschüsse, zwei Unterausschüsse und der Sonderausschuss tagen öffentlich.
Wie wird die Nichtöffentlichkeit der Bundestagsausschüsse gerechtfertigt? Welche Initiativen gibt es im Hause des Bundestages, die Nichtöffentlichkeit abzuschaffen? Warum werden nicht alle Ausschusssitzungen im Parlamentsfernsehen im Internet übertragen?
Mit besten Grüßen
Arno Bauermeister