Frage an Norbert Lammert von Heiner S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Professor Doktor Lammert,
sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
da Sie gelernter Sozialwissenschaftler sind, hoffe ich, dass ich Sie mit der Beantwortung meiner Frage nicht überfordere.
Unserem Sohn steht auf Grund seiner Körperbehinderung ein Steuerfreibetrag von 3.700 € zu (EStG § 33b, Abs. 3, letzter Satz).
Meine erste Frage an Sie lautet, wie dieser Steuerfreibetrag in dem Zeitraum seines Bestehens an die Kostenentwicklung angepasst wurde?
Ich bitte Sie weiterhin, mir den Verlauf der Anpassungen in einem Diagramm zu verdeutlichen, in dem zusätzlich zeit- und maßstabsgleich die Kurve der Anpassung der Entschädigungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages selbsterklärend dargestellt werden.
Gleichzeit bitte ich um Erläuterung, warum für die "Behindertenpauschalbeträge" ein Steuerfreibetrag verwandt wird. Der der jeweiligen Person zu Gute kommende geldwerte Betrag entspricht ja nur dem von-Hundert-Satz des jeweiligen, einkommensabhängigen, Steuersatzes. Dieser beginnt bei 15 % und endet bei 45 %.
Damit ist dem Staat armer Leute Kind 3.700 € * 15/100 = 555 € wert.
Reicher Leute Kind hingegen lässt sich der Staat 3.700 € * 45/100, also 1.665 € im Jahr kosten.
So hoffe ich auf Ihre Antwort, die dem Ansehen und der Würde des Deutschen Bundestages entspricht.
Sollte Ihre Antwort jedoch so beschämend ausfallen wie Ihre hier zuvor wiedergegebenen, so möchte ich Sie gerne, da ich aus dem Rheinland komme, an unser 11. Rheinisches Gebot erinnern, das da lautet "Tue Gutes und rede darüber …". und erlaube mir folglich, daraus zu schließen, dass Gutes für Alle zu tun nicht die Basis Ihres dann nur egoistisch zu bezeichnenden Handelns ist.
Erwartungsvoll grüßend verbleibe ich
Heiner Schwarz