Frage an Norbert Lammert von Wolfgang M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Prof. Dr. Lammert,
als politisch interessierter Bürger ohne juristische Ausbildung wende ich mich mit einer Frage an Sie als Bundestagspräsident und als Leiter der Bundesversammlung. Ich nehme an, dass Sie meine Frage leicht und schnell beantworten können.
In der Bundesversammlung am 30.06.2010 erklärten Sie, dass Hr. Wulff seine Ämter bis zur Vereidigung am 02.07.2010 ablegen müsse. Das lässt vermuten, dass Hr. Wulff erst nach der Vereidigung Bundespräsident war.
In Interviews am 01.07.2010, z.B. in der ARD-Sendung "farbe bekennen", wurde Hr. Wulff bereits mit Hr. Bundespräsident angesprochen.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
Ab wann genau ist ein gewählter Kandidat Bundespräsident?
War die Anrede "Hr. Bundespräsident" für den nicht vereidigten Hrn. Wulff korrekt oder hatten sich die Journalisten in der Etikette geirrt?
Ich hoffe, dass Sie oder auch Ihr Büro diese Frage kurzfristig beantworten können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke