Frage an Norbert Lammert von Tilman K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betr.: Online-Petitionen an den Bundestag, Schaltung von Links
Sehr geehrter Herr Prof. Lammert,
wenn man online-Petitionen an den Bundestag einreicht, ist es nicht zulässig, links zu anderen Internet-Seiten zu schalten.
Das mag grundsätzlich deswegen korrekt sein, weil man nicht weiß, für was man da als e-Petitions-Redaktion eventuell haftet.
Was aber unverständlich ist, ist, daß auch die Schaltung von Links auf Seiten des Deutschen Bundestages (Drs. etc.) verweigert wird.
Darf ich hoffen, daß es Ihnen als Bundstagspräsident zu denken gibt, wenn der PetA samt Vorsitzender als Organ des Hohen Hauses noch nicht einmal selbigem in Gänze so weit über den Weg traut, daß beim Schalten von Links (und sei es nur theoretisch) keine Haftungsprobleme in bundestagseigener Sache zu befürchten wären?
Beste Grüße
Tilman Kluge