Frage von Uwe W. • 24.03.2010
Frage an Norbert Lammert von Uwe W. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Professor Lammert.
Bei Verfolgung der letzten Bundestagsdebatten - und auch bereits in früherer Zeit - ist mir aufgefallen, dass sehr viele Abgeordnete ihre Reden von einem vorbereiteten Manuskript wortwörtlich ablesen. Nach § 33 der Geschäftsordnung ist eine Rede aber in f r e i e m Vortrag zu halten. Wenn dies nicht durch den zweiten Satz über die Verwendung von Aufzeichnungen konterkariert wird, müßten Sie diese Vorgehensweise doch von Amts wegen rügen.
Warum machen Sie das nicht ?
Antwort ausstehend von Norbert Lammert CDU