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Norbert Eberherr
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Norbert Eberherr von Wolfgang S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Eberherr,

wir Bürgerinnen und Bürger sind der demokratische Souverän. Mit unserer Forderung nach einem bundesweiten Abstimmungsgesetz stehen wir voll auf dem Boden des Grundgesetzes. Darin heißt es in Artikel 20, dass alle Staatsgewalt von der Bevölkerung ausgeht und von ihr „in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird. Der Bundestag hat bis heute seine Pflicht nicht erfüllt, die Abstimmungen gesetzlich zu regeln.
Wir fordern vom Bundestag, in der nächsten Legislaturperiode ein Abstimmungsgesetz auf den Weg zu bringen, das sicherstellt, dass die Bevölkerung in wichtigen Fragen mittels einer bundesweiten Volksabstimmung seine Meinung kundtun und die Entscheidungen der Politik direkt beeinflussen kann.

Meine Frage an Sie lautet:
Wie stehen Sie zu dieser Frage persönlich und wie steht Ihre Partei dazu? Werden Sie sich für dieses Ziel einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
W. S.

Portrait von Norbert Eberherr
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S..

Ihre Forderung kann ich nachvollziehen und werde diese voll unterstützen. Dies ist auch die Zielrichtung der Partei DIE LINKE. Sie können hier auch in unserem Wahlprogramm unter der Überschrift „Mehr Mitbestimmung, mehr Beteiligung“ nachlesen. Wir haben uns hier anspruchsvolle Ziele gesetzt, für die wir uns auch weiterhin einsetzen werden. Wir wollen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene einführen bis hin zu Referenden, bei denen die Bürgerinnen und Bürger gegen Entscheidungen des Bundestages ein Veto einlegen können.

Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wollen wir darüber hinaus auf Beteiligung besonders in Planfeststellungsverfahren stärken und das Petitionsrecht als Bürgerrecht weiter ausbauen. Bereits 2014 hat DIE LINKE übrigens einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz) und zur Einführung eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Bundesabstimmungsgesetz) in den Bundestag eingebracht, der von den Regierungsparteien abgelehnt wurde. Sie können sicher sein, dass DIE LINKE auch in der nächsten Legislaturperiode weiter an diesem Thema dran bleibt.

Vielen Dank!
MfG
Norbert Eberherr
DIE LINKE
Wahlkreis 225