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Nina Warken
CDU
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Frage von Ingrid E. •

Warum gibt es noch kein Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU? …und noch kein Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssystem anzupassen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Tiertransporte.

Sie sprechen damit ein Thema an, welches auch mir sehr wichtig ist. Denn der Respekt vor der Schöpfung zeigt sich auch in unserem Umgang mit Tieren. In Deutschland haben wir dies im Jahr 2002 durch Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in Artikel 20a Grundgesetz zum Ausdruck gebracht.

Diese Achtung gebietet, dass Tiere effektiv vor überlangen Transportzeiten, Kälte- und Hitzestress, Verletzungen und Leiden geschützt werden müssen. Ich begrüße daher, dass die Europäische Kommission Ende 2023 einen Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der geltenden EU-Bestimmungen für Tiertransporte vorgelegt hat (COM(2023)770), der Änderungen zur Verkürzung von Beförderungszeiten, zur Änderung des Raumangebots für Tiere, zur Digitalisierung von Kontrollen, zu den Transporteinschränkungen bei extremer Witterung und zur Verschärfung der Regelungen bzgl. Ausfuhren ins Nicht-EU-Ausland beinhaltet. Nun ist der Ball bei Rat und Parlament.

Dieser Vorstoß auf EU-Ebene ist wichtig, spiegelt doch die aktuelle Situation bei Lebendtiertransporten außerhalb der Europäischen Union nicht das wider, was meine Partei und ich mir unter Tierschutz und Tierwohl vorstellen. Die CDU hat sich deshalb in ihrem Regierungsprogramm 2021 für verlässlichere Regelungen für Tiertransporte ausgesprochen und als Ziel formuliert, dass künftig Fleisch statt lebender Tiere transportiert wird. Denn Fakt ist: Außereuropäische Drittstaaten verfügen (zu) oft über nur unzureichende gesetzliche Grundlagen, um den Schutz der Tiere während des Transports und einen tierschutzkonformen Umgang am Zielort zu gewährleisten. Tierschutzverstöße bei Transport, Haltung und Schlachtung sind leider keine Seltenheit.

Deutschland hat bereits ein hohes Schutzniveau für Tiere. Doch, keinem Tier geholfen, wenn es zunächst in einen anderen Mitgliedstaat gebracht wird, um von dort aus in ein Drittland exportiert zu werden. Deshalb steht fest, wir müssen Tierschutzthemen künftig noch stärker im Einklang mit unseren europäischen Nachbarn harmonisieren. Die Standards unserer Nutztierhaltung, Bedingungen für Tiertransporte, Heimtierhandel oder auch der illegale Welpenhandel lassen sich nur gemeinschaftlich in der EU wirksam regeln. Dabei müssen wir aber stets darauf achten, spürbare einseitige negative Folgen, wie steigende Kosten oder ein höherer bürokratischer Aufwand, für die heimische Landwirtschaft in Deutschland zu verhindern. Ansonsten würde unsere landwirtschaftliche Erzeugung weiter ins Ausland ausgelagert. Das ist weder im Sinne unserer Landwirtschaft noch des Tierschutzes.

Als CDU stehen wir sowohl an der Seite der heimischen Landwirtschaft mit ihren hohen Standards in der Tierhaltung als auch an der Seite der Tiere. Tierschutz und Verantwortung dürfen nicht an EU-Grenzen Halt machen. Das hat bereits der EuGH in seinem Grundsatzurteil  vom 23.04.2015 (C-424/13) klargestellt. Danach müssen wir alle - Verbraucher, Unternehmer und Politik auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene - unser Handeln ausrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Warken MdB

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