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Nina Scheer
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Frage von Alexander S. •

Ist die Förderung durch die KfW, hier das Wärmedämmverbundsystem EPS aus Öl und mit bromiertem Styrol-Butadien-Copolymerisat und Pentan hergestellt, noch mit dem Grundrecht Klimaschutz vereinbar?

Um Häuser zu Dämmen wird auch Styropor (EPS) als Dämmstoffplatte an Gebäuden angebracht. "Als Flammschutzmittel wird Polymer-FR verwendet. Am Ende des Produktionsprozesses wird Pentan als Treibmittel zugesetzt.
https://www.rehau.com/downloads/561818/umwelt-produktdeklaration-daemmstoffe-decken-boden-eps.pdf
Polymer-FR ist ein bromiertes Styrol-Butadien-Copolymerisat.
Hier kann man die in die Ozeane eingebrachten Mengen von EPS und Polymeren und deren Auswirkungen betrachten: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ressourcenschonung/kunststoffe-und-bioplastik/25216.html
Pentan ist giftig für Gewässer und gesundheitsschädlich für Organismen (Sicherheitsdatenblatt).
Aktuell (21.2.2022) ist Styropor für die Ausbreitung eines Balkonbrandes in Essen verantwortlich. Hier wurde eine Wohnanlage mit 50 Einheiten komplett zerstört und dabei Unmengen an Schadstoffen in die Luft emittiert. Diese Form der Wärmedämmung mit Förderung deutscher Steuergelder sollte man verbieten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Risiken des Einsatzes gesundheitsgefährdender Stoffe (z. B. Per- und Polyfluorierter Chemikalien) reduziert werden sollen und Deutschland sich weiter in die Debatte um die EU-Chemikalienstrategie einbringen wird. In diesem Sinne wollen wir REACH (EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) weiterentwickeln, wobei Stoffe und Stoffgruppen auf ihre Risiken hin bewertet werden sollen. Nur nach einer Risikobewertung im Kontext der Anwendung kann dann eine Zulassung erfolgen.

Ferner wird in Stufe 2 die Neubauförderung im Programm EH 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH) mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH/EG 40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG und wird nun in Stufe 2 verpflichtend. Damit wird ein klares Signal für die Neuausrichtung hin zu nachhaltigem Bauen gesetzt. Die Stufe 2 der Neubauförderung läuft bis zum 31.12.2022.

Als dritter und finaler Schritt der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird in der Bundesregierung aktuell erarbeitet.

Nähere Informationen zu den Förderkonditionen der Neubauförderung finden Sie auf der Seite der KfW:

www.kfw.de/beg

Ich setze mich dafür ein, dass weitere Anforderungen an nachhaltiges Bauen, auch mit Blick auf die Gesundheitsgefährdung eingesetzter Stoffe, gestellt werden. Es muss zum Standard werden, dass eingesetzte Baustoffe sowohl umwelt- als auch gesundheitsverträglich sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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