Warum ist der Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes derart enttäuschend? Warum kein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU? Ist längst überfällig und Tierquälerei!
Warum muss ich Bilder ertragen von Rindern in riesigen Fährschiffen, die wochenlang im stinkenden Kot stehen, bis die entsetzliche Reise zu Ende ist?
Warum gibt es kein Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme „anzupassen“? Niemand darf einem Tier grundlos Schmerzen zufügen?
Warum gibt es kein Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung?
Warum gibt es kein Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere als „Haustiere“?
Warum gibt es kein Verbot aller Wildtierarten im Zirkus (ohne Schlupfloch)? Cirque du Soleil hat gezeigt, wie erfolgreich es ohne Tiere geht?
Warum gibt es kein Verbot des Verkaufs von Welpen und anderen Tieren über Online-Plattformen? Warum werden dadurch die vollen Tierheime nicht entlastet?
Warum gibt es kein Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich? Seriöse Züchter steuern bereits dagegen.
Warum werden die Belange der Bürger überhaupt nicht ernst genommen?
Wie lange will man sich noch Zeit lassen?
Sehr geehrte Frau S.
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Novelle des Tierschutzgesetzes. Gerne möchte ich darauf antworten.
Im Koalitionsvertrag haben wir konkrete Maßnahmen vereinbart, um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium einen sogenannten Referentenentwurf zur Novelle vorgestellt hat, hat die Bundesregierung sich darauf basierend auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der im Bundesrat bereits beraten wurde. Der Gesetzentwurf beinhaltet zum Beispiel das grundsätzliche Ende der Anbindehaltung, Maßnahmen, um die Qualzucht in Deutschland weiter einzudämmen oder eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen, damit Behörden systemische Mängel im Schlachtprozess aufdecken können.
Bisher war der Bundestag noch nicht am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Erst im Herbst starten die parlamentarischen Verhandlungen, vor allem die Fachpolitiker im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft werden sich dann mit dem Gesetz beschäftigen. Dazu wird es auch eine öffentliche Anhörung mit Experten geben. Wichtig zu wissen ist, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass wir an einigen Stellen noch nachbessern müssen. In diesem Sinne danke ich für Ihre Kritik am bisherigen Gesetzesentwurf, die uns hilft, unser Anliegen gegenüber unseren Koalitionspartnern durchzusetzen.
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid