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Niels-Olaf Lüders
BSW
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Frage von Henrike L. •

Hallo Herr Lüders, wie stehen Sie zum Schutz des Wolfs in Brandenburg und auf Bundesebene? Setzen Sie sich gegen die Aufweichung des Schutzstatus und für eine zielstrebige Verfolgung von Wilderei ein?

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Die Erhaltung der Artenvielfalt in unserer Natur liegt mir persönlich sehr am Herzen. Der Wolf gehört wieder zur heimischen Tierwelt und so soll es auch bleiben. Bereits 2013, als die Wiederansiedlung des Wolfs gerade erst begonnen hatte, habe ich als Jäger, der sich sehr dem Naturschutz verpflichtet fühlt, gemeinsam mit hiesigen Wolfsbeauftragten an wissenschaftlichen Datenerhebungen teilgenommen. Auch die Aufklärung der Menschen war und ist dabei ein wichtiger Aspekt, weil bei vielen leider immer noch die irreale Angst á la Rotkäppchen anzutreffen ist. Ich freue mich also sehr über die mit der Rückkehr des Wolfs verbundene Bereicherung unserer heimischen Fauna. Eine Regulierung des Wolfsbestandes halte ich nicht für sinnvoll, denn selbst ein paar Wölfe weniger würden schließlich nicht dazu führen, dass Weidetierhalter auf den Herdenschutz verzichten könnten. Natürlich sollte der Wolf auch weiterhin streng geschützt sein. Überhaupt ergibt in den seltensten Fällen die Jagd auf Prädatoren meiner Meinung nach naturschutzfachlich einen Sinn. Allerdings gelingt dieser Schutz nur, wenn die zwangsläufigen Zielkonflikte in Bezug auf die landwirtschaftliche Tierhaltung erkannt und angemessen durch den Staat, der diesen Schutz ja festlegt, behandelt werden. Wir leben schließlich nicht in einer Wildnis sondern in einer Kulturlandschaft, die ihrerseits eine enorme Artenvielfalt hervorgebracht hat. Landwirte sorgen in dieser Kulturlandschaft für die Erhaltung dieser Artenvielfalt und für gesunde, hochwertige Lebensmittel. Ich war auch selbst Landwirt im Nebenerwerb. Bei dem von mir entwickelten und betreuten Projekt der Storkower Burgbüffel ging es vor allem um Biodiversität auf Feuchtwiesen. Daher kann ich die mit der Rückkehr des Wolfs verbundene Sorge vieler landwirtschaftlicher Tierhalter auch gut verstehen. Es führt zu erhöhtem Haltungsaufwand durch umfangreiche Schutzmaßnahmen, die ergriffen werden müssen, also zu Mehrkosten (Zäune und Hunde). Diese muss der Staat ohne Wenn und Aber unbürokratisch und in vollem Umfang übernehmen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass auch bei besten Schutzmaßnahmen zu Verlusten kommen kann. Diese müssen ebenfalls schnell und unbürokratisch in vollem Umfang, also auch mit Blick auf die Folgekosten, ausgeglichen werden. Zu Recht klagen viele Landwirte darüber, dass es da noch erhebliche Defizite gibt. Es sollte der Grundsatz gelten: Im Zweifel zugunsten des betroffenen Landwirts. Leider ist es derzeit oft genau andersherum. Und schließlich muss ein verantwortungsvoller Naturschutz auch immer mit einem personell und finanziell gut ausgestatteten wissenschaftlich fundierten Monitoring einhergehen, um bei nicht mehr artgerechtes Verhalten durch Anpassungsdruck oder Wolf-Haushund-Hybridisierungen sofort durch gezielte Entnahmen reagieren zu können. Ich halte also die Regelung, wonach einzelne Wölfe, die problematisches Annäherungsverhalten gegenüber Menschen zeigen oder Herdenschutzmaßnahmen überwinden vergrämt oder auch geschossen werden dürfen für sinnvoll. Das ist aber nicht mit einer Bestandsregulierung zu verwechseln. Unerlaubter Abschuss von Wölfen ist eine Straftat und muss verfolgt und geahndet werden.

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