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Niels Korte
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Frage von Martin W. •

Frage an Niels Korte von Martin W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Korte,

die CDU hat bislang die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene blockiert, obwohl sich regelmäßig etwa 80% der Bürger für Direkte Demokratie als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie aussprechen.

Wie stehen Sie persönlich zu Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene? Würden Sie bei einer Abstimmung im Bundestag für eine entsprechende Grundgesetzänderung stimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wilke,

persönlich bin ich ein großer Anhänger der Demokratie, sei es in der indirekten oder in der direkten Form. Direkte demokratische Entscheidungen sind wichtige Instrumente, mit denen Bürger, ohne sich für eine Partei entscheiden zu müssen, einen konkreten Sachverhalt befürworten oder ablehnen können. In vielen Bundesländern gibt es auf Kommunal- und Landesebene bereits die Möglichkeit, Bürgerentscheide oder Volksentscheide abzuhalten. Für engagierte und interessierte Menschen wie Sie und mich wäre es wohl kein Problem, einmal oder auch mehrmals im Jahr über einen Sachverhalt abzustimmen. Doch die Wahlbeteiligung zeigt uns immer wieder, dass nur wenige Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Es lässt sich sogar ein kausaler Zusammenhang zwischen Wahlbeteiligung und Anzahl der Abstimmungen erkennen: Je häufiger Volksentscheide stattfinden, desto weniger Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich. Als Gründe mögen gelten, dass das Interesse schwindet, die Materie zu kompliziert formuliert ist oder keine unmittelbare Bedeutung für den Bürger oder die Bürgerin hat. Volksentscheide würden unter diesen Umständen regelmäßig am Quorum und damit auch in der Sache scheitern. Genauso müsste die Demokratie sich aber Fragen nach ihrer Legitimität gefallen lassen und es würden erhebliche Zweifel daran aufkommen, wenn ein Sachverhalt eine Mehrheit unter den Abstimmenden zwar erreicht, aber diese Mehrheit nur von einem kleinem Anteil der Bevölkerung ausgeht, die Ihren Willen kundgetan hat.
Allensbach hat hierzu mehrfach die interessante Frage gestellt: "Einmal angenommen, Sie machen an einem Sonntag, an dem Wahl ist, einen Ausflug. Sie haben viele Spaß, das Wetter ist traumhaft schön, aber die Wahllokale schließen um 18 Uhr. Was machen Sie: Beenden Sie den Ausflug, um noch rechtzeitig wählen zu gehen, oder ist Ihnen das nicht so wichtig?" 1998 haben noch 59 Prozent der Befragten gesagt, dass sie den Ausflug abbrechen würden. Seitdem ist bis heute diese Zahl gefallen. Meine Skepsis gegenüber unbegrenzten Volksentscheiden kann ich deshalb nicht verbergen.

Prof. Dr. Niels Korte