Frage von Elisabeth S. • 04.12.2014
Frage an Niels Korte von Elisabeth S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Nils Korte,
ist Ihnen bekannt, dass keine Gebührenbefreiung beim 4. Kammergericht Berlin in 4. O. 191/14 u. 4 O 353/14 mehr herrscht für das Bezirksamt Köpenick im Untreuefall der Treuhand Dorotheenstr. 16 12557 Berlin Treuhandverträge Ur. Nr.: 112/97, 113/97, 143/98 Notar Thoms mit Bindung bis in das Jahr 2030?
Wollen Sie nicht Einwirken auf eine einvernehmliche Regelung gemäß §§ 22, 53 GBO, denn das Kostenrisiko für Köpenick ist enorm höher als meines, meines trägt inziwschen unsere Rechtsschutzversicherung!
Mit freundlichern Grüßen
Elisabeth Schwabe
Antwort ausstehend von Niels Korte CDU