Wie stehen Sie zu den folgenden Themen der Selbstbestimmung? Darunter z.B.: Aktive Sterbehilfe, Beschneidung, Drogen, Impfpflicht/-druck, Organspende, BGE, Transsexuellengesetz, §218
Sehr geehrte Frau Heger,
mich würde interessieren, ob Sie generell eher für oder gegen folgende Positionen sind:
Aktive Sterbehilfe legalisieren.
Beschneidung von Kindern verbieten.
Drogen, v.A. Cannabis entkriminalisieren, Tabak- und Alkoholwerbung komplett verbieten.
Impfpflicht einführen bzw. Impfdruck erhöhen - wie weit ist für Sie vertretbar?
Widerspruchslösung für die Organspende einführen.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden deutschen Staatsbürger einführen.
Das Transsexuellengesetz abschaffen und durch Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.
Den §218 abschaffen.
Sollten die Krankenkassen Ihrer Meinung nach Homöopathie weiterhin bezahlen? Sollten gesetzliche KV dazu verpflichtet werden Brillenfassungen ebenfalls (teilw.) zu bezahlen und nicht nur die Gläser?
Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hier sind die Antworten:
Aktive Sterbehilfe legalisieren. Ja, für Schwerstkranke.
Beschneidung von Kindern verbieten. Ja, bei Mädchen. Bei Jungen erneute Überprüfung der Rechtslage.
Drogen, v.A. Cannabis entkriminalisieren, Tabak- und Alkoholwerbung komplett verbieten. Nur Cannabis entkriminalisieren, Werbung verbieten.
Impfpflicht einführen bzw. Impfdruck erhöhen - wie weit ist für Sie vertretbar? Keine Impfpflicht, aber mehr einfache Impfangebote.
Widerspruchslösung für die Organspende einführen. Ja.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden deutschen Staatsbürger einführen. Nein. Hartz 4 durch Grundsicherung ersetzen, Grundeinkommen-Modelle in Zukunft prüfen.
Das Transsexuellengesetz abschaffen und durch Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Ja.
Den §218 abschaffen. Ja, gehört nicht ins Strafgesetzbuch.
Sollten die Krankenkassen Ihrer Meinung nach Homöopathie weiterhin bezahlen? Wird bisher nur selten bezahlt. Ohne wissenschaftliche Untersuchungen keine weiteren Änderungen.
Sollten gesetzliche KV dazu verpflichtet werden Brillenfassungen ebenfalls (teilw.) zu bezahlen und nicht nur die Gläser? Nein.
Herzliche Grüße, Nicole Heger