Frage an Nicole Gohlke von Michael K. bezüglich Soziale Sicherung
Soziale Gerechtigkeit bedeutet eine Beitragspflicht zur gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung für alle mit einen Einkommen ob Arbeitnehmer, Beamte Politiker oder Selbstständige(r). Wie stehen Sie persönlich dazu und Ihre Partei? Was unternehmen Sie das dies auch umgesetzt wird?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für die Frage! Ich stimme Ihnen zu!
Bei der Krankenversicherung wollen wir im ersten Schritt die paritätische Finanzierung wiederherstellen und die Zuzahlungen abschaffen. Der Zwei-Klassen-Medizin stellen wir unser Modell einer Solidarischen Gesundheitsversicherung entgegen. Wir wollen, dass alle in Deutschland lebenden Menschen Mitglied der Solidarischen Gesundheitsversicherung werden, auch die derzeit Privatversicherten. Alle – auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige – zahlen entsprechend ihrem gesamten Einkommen ein. Alle erhalten eine gleichermaßen hochwertige medizinische Versorgung – ohne Zuzahlungen und Zusatzbeiträge, paritätisch von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert. Wir wollen Arbeitseinkommen nicht weiter benachteiligen und keine Ausnahmen für Kapitaleinkommen und Gewinne. Auch die Benachteiligung von kleinen und mittleren Einkommen wollen wir beenden, dazu wird die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft. Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze werden mit ihrem gesamten Einkommen in die solidarische Finanzierung einbezogen. Das Prinzip lautet: Alle zahlen ein, damit es für alle besser und bezahlbar wird.
Die gesetzliche Krankenversicherung wurde als System der Solidarität entwickelt. Von Gerechtigkeit in der Finanzierung des Gesundheitssystems kann heute keine Rede sein.
Ein ähnliches Modell haben wir bei der Rente. Die Bundesregierung rechnet aktuell damit, dass der Beitragssatz bis 2030 auf 22 Prozent ansteigen wird, und erwartet von den Beschäftigten, dass sie zusätzlich vier Prozent ihres Lohnes in Riester und 3,2 Prozent in die betriebliche Altersversorgung oder die betriebliche Altersvorsorge stecken. DIE LINKE sagt: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur betrieblichen Altersversorgung bzw. zur betrieblichen Altersvorsorge müssen paritätisch von den Unternehmen bzw. den Auftraggebenden und den Beschäftigten finanziert werden. Das gilt für alle Erwerbstätigen. Die Beitragshöhe darf sich nicht nach der Zahlungswilligkeit der Unternehmen richten. Perspektivisch kann der Arbeitgeberanteil, vergleichbar dem österreichischen Modell, über dem Arbeitnehmeranteil liegen. Für alle Erwerbseinkommen müssen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Auch Politikerinnen und Politiker, Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Beamtinnen und Beamte und Managerinnen und Manager sollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bereits erworbene Ansprüche werden erhalten bzw. überführt. Für Langzeiterwerbslose müssen endlich wieder Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Gohlke