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Frage von Johann D. •

Frage an Nicolaus Fest von Johann D. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Fest,

Sie waren vor ca. einem Monat Gast beim Podcast von Herrn Kleinwächter:
https://www.youtube.com/watch?v=QoI7lSJQ43A

Ab 8:20 reden Sie über einen - aus Ihrer Sicht - Doppelstandard der EU, da sie der polnischen Regierung wegen der Einflussnahme auf das dortige Verfassungsgericht einen Angriff auf die Gewaltenteilung und EU-Werte vorwirft. Sie ziehen dabei Vergleiche zur Wahl der Verfassungsgerichte in Deutschland und der Schweiz, bei der die EU nicht dieselben Beschwerden erhebt.

Aber hinkt dieser Vergleich nicht etwas? In Polen ist es NUR die Regierung, die die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts bestimmt, in der Schweiz allerdings - wie Sie selbst sagten - erfolgt dies nach Parteienproporz und in Deutschland wird ein Verfassungsrichter-Kandidat vom Bundesrat vorgeschlagen, der die Regierungen der Länder widerspiegelt, welche immerhin nie alle derselben Partei angehören und danach muss der Kandidat noch vom direkt vom Volk gewählten Bundestag bestätigt werden.

Unparteiisch erscheinen mir die Verfassungsgerichte bei den genannten Staaten nirgendwo, aber nur in Polen hat die Exekutive sehr großen Einfluss auf die Besetzung der Judikative.

Bitte erklären Sie mir, weshalb Sie der Meinung sind, dass es einen Doppelstandard der EU gebe und Polen hier einseitig kritisiert würde.

Mit freundlichen Grüßen und frohe Weihnachten

-Diestelberg

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