Was halten Sie von der Digitalisierung der Justiz und was sind Ihre konkreten Verbesserungsvorschläge?
Sehr geehrter Herr Makar,
als Rechtsanwalt sind Sie intensiv mit der Digitalisierung der Justiz befasst. Zwar wurden mit beA und ERV/beBPo bedeutende Fortschritte erzielt, dennoch bestehen erhebliche Defizite. So werden weiterhin zahlreiche Anträge nach § 128a ZPO wegen mangelnder technischer Ausstattung abgelehnt, und Akten von Staatsanwaltschaften oder Gerichten sind oft nur in Papierform erhältlich. Fällt das EGVP aus, erfolgen Verfügungen per Post – ein erheblicher Zeitaufwand und ökologischer Nachteil. Zudem funktionieren bereits implementierte Systeme des Öfteren nur unzureichend. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Wie bewerten Sie die aktuelle Digitalisierung im Justizwesen? Welche konkreten Verbesserungen halten Sie für erforderlich, und wie wollen Sie diese umsetzen?