Frage an Nancy Faeser von Monika F. bezüglich Recht
Guten Tag!
Sehr geehrte Frau Faeser,
ich bitte Sie um die Beantwortung meiner Frage. Ich habe gerade in der "hessenschau kompakt" gesehen, dass ein IS- Anhänger, der Student der Uni Darmstadt ist, ein Videointerview gab, indem er auch das Steinigen von Frauen als zu seinem Glauben gehörend anerkennt.
Das kann doch wohl nicht rechtens sein, oder? Welche Möglichkeiten gibt es diesen Mann schnellstens von der Uni und des Landes zu verweisen? Hat das Ihrer Meinung nach noch etwas mit der Meinungs- und / oder Religionsfreiheit zu tun?
Ich danke Ihnen sehr für die Beantwortung meiner Fragen und mit freundlichen Grüßen
Monika Frank
Sehr geehrte Frau Frank,
herzlichen Dank für die Zusendung Ihrer Fragen über abgeordnetenwatch.de.
Ich bin der Ansicht, dass das Gutheißen der Steinigung von Frauen nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Das Grundrechte der Meinungsfreiheit muss immer dann zurücktreten, wenn sich die Äußerungen als ein Angriff auf die Menschenwürde darstellen. Davon muss ausgegangen werden, wenn eine Person die Steinigung von Frauen befürwortet.
Die Vereinigung "Islamischer Staat" wurde vom Bundesinnenminister bereits 2014 verboten. Es muss demnach geprüft werden, ob er gegen dieses Verbot verstoßen hat.
Wie ich selbst aus den Medien entnommen habe, hat sich die TU Darmstadt entschieden, das Promotionsverhältnis mit dem Studenten zu beenden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall weiter, auch wenn zunächst kein Haftgrund vorlag. Eine Ausweisung nach Syrien, dem Heimatland des Studenten, ist aufgrund des dort herrschenden Bürgerkriegs beinah unmöglich.
Mit freundliche Grüßen
Nancy Faeser
Innenpolitische Sprecherin