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Nancy Faeser
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Frage von Philipp R. •

Frage an Nancy Faeser von Philipp R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Frau Faeser,

im Regierungsprogramm der hessischen SPD heißt es auf Seite 108, dass Ihre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung den Ausverkauf von Landesvermögen und die weitere Privatisierung öffentlicher Aufgaben stoppen will.
Würde Sie sich – den Fall einer Regierungsbeteiligung vorausgesetzt – für eine Gesetzesinitiative einsetzen, die Landeseigentum unter den besonderen Schutz der Verfassung stellt? Denkbar wäre beispielsweise, dass eine Veräußerung von Landeseigentum nur mit einer 2/3 Mehrheit oder einem zustimmenden Volkentscheid erfolgen darf.

Über eine Antwort von Ihnen freue ich mich!

Herzliche Grüße
Philipp Rücker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rücker,

zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an unserem Programm. In der Tat ist es unser Anliegen den Verkauf des „Tafelsilbers“ des Landes Hessen nicht fortzuführen. Die jetzige Landesregierung, getragen von CDU und FDP, hat in ihrer Regierungszeit Landesvermögen - vor allem Gebäude - in Milliardenhöhe veräußert. Dies sind zwar Einnahmen, die zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltssituation führen, jedoch nur einmalig.

Eine SPD-geführte Landesregierung wird daher davon Abstand nehmen, im bisherigen Ausmaß Eigentum des Landes Hessen zu verkaufen. Wir wollen stattdessen ein effizientes öffentliches Management, das nicht auf schnelle Gewinnmaximierung fixiert ist. Scheinbare, kurzfristige Haushaltserfolge durch Privatisierungsmaßnahmen werden oftmals mit deutlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger oder Leistungsverschlechterungen auf mittlere Sicht erkauft. Das zeigen uns auch die Erfahrungen mit dem Verkauf der Universitätskliniken in Gießen und Marburg, mit der Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt in Hünfeld, mit öffentlich-privaten-Partnerschaftsmodellen zum Beispiel beim Polizeipräsidium in Kassel oder auch bei Privatisierungskonzepten in der Straßenverwaltung.

Ihren Vorschlag, das Landeseigentum unter den sehr hohen Schutz der Verfassung zu stellen, finde ich interessant. Jedoch ist bereits durch Art. 14 GG das Eigentum durch die Verfassung geschützt. Eine Notwendigkeit der weiteren Aufnahme in die Verfassung sehe ich daher nicht. Ebenso führt meiner Meinung nach Ihr Vorschlag, den Verkauf von Landeseigentum z.B. durch einen Volksentscheid zu bestimmen, zu verschiedenen Problemen, die der Sache nicht dienlich sein können. Beispielhaft möchte ich Ihnen die Laufzeit eines solchen Verfahrens nennen.

Herr Rücker, mit Ihrem Anliegen sind Sie bei der SPD richtig. Unser politisches Ziel ist es, den üppigen Ausverkauf der Landesimmobilien zu stoppen. Daher freue ich mich sehr, wenn Sie der SPD am 22.9. Ihre Stimme geben und uns diesen Vertrauensvorschuss zugestehen.

Gerne können Sie sich erneut an mich wenden. Auf meiner Homepage ( http://www.nancy-faeser.de/ ) finden Sie zahlreiche Kontaktinformationen und können sich einen Eindruck meiner Aktivitäten und Positionen verschaffen.

Freundliche Grüße,

Nancy Faeser MdL