Frage an Nadja Hirsch von Schabert M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Hirsch
"Ein Thema, das mir persönlich am Herzen liegt, ist der Tierschutz, der in vielen Fällen auch Verbraucherschutz ist. Der aufgeklärte Verbraucher trifft seine Kaufentscheidung bewusst. Dazu braucht er Information über Produktion und Haltung. "
Das ist ein sehr richtige und gute Aussage. Stammt von ihrer Internetseite.Prima
Jedoch leider nichts als leere hohle Worte....
Sie stimmen gegen eine kennzeichnung .
Die Bienen Imker und Verbraucher sind hier immer mehr Opfer der Gentechnik und intransparenz.
Eine koexistenz ist mit den gegebenen Fakten nicht möglich.
Sie setzen selbst keine gentechnischen Mittel ein, bauen Gen-Pflanzen nicht an und haben auch kein Interesse an herbizidresistenten Pflanzen. Unsere Bienen sind zudem nicht im Flugkreis zu kontrollieren Sammeln um zu überleben, bestäuben kostenlos Blüten auf einer Fläche von 50 Quadratmetern unterwegs.
Gentechnisch veränderter Pollen ist absolut kein Natürlicher bestandteil von Honig. Sondern Technisch verändert. Das muss ihnen doch klar sein.?..
Wie können Verbraucher, nach ihren aussagen aufgeklärt werdensein wenn sie so abstimmen das Gen Pollen wie Natürlicher Pollen zu sehen ist und nicht gekennzeichnet werden muss . ?
Die inverkehrbringer verursacher von Gentechnik kommen bisher gar nicht für die zusätzlich notwendigen Analysekosten auf. Wo ist hier eine koexistenz in ihrem verständnis gegeben ?Das erklären sie mir/uns bitte mal. Vielen dank für eine Antwort.
Mfg Michael Schabert
Sehr geehrter Herr Schabert,
innerhalb der FDP im Europäischen Parlament ist Frau Britta Reimers für landwirtschaftliche Themen zuständig, ich bin jedoch gerne bereit, Ihnen mein Abstimmungsverhalten zur Honigrichtlinie darzulegen:
Bei der von Ihnen genannten Richtlinie dreht sich alles um die Frage, ob Pollen als Zutat oder als natürlicher Bestandteil zu sehen ist.
Ich gehe davon aus, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil und keine Zutat sind. Honig ist eines der wenigen natürlichen Produkte und von Natur aus ein nicht-zusammengesetztes Lebensmittel. Dies ist auch Auffassung von Verbrauchern. Eine Zutatenliste würde den Verbraucher verunsichern und ihn falsche Schlüsse ziehen lassen.
Das Urteil des EuGH in dieser Sache basiert auf der falschen Annahme, dass Pollen vor allem durch das Schleudern des Imkers in den Honig gelangen.
Pollen wird von den nach Nahrung suchenden Bienen gesammelt, wenn diese Nektar sammeln, und gelangen auf diesem Weg in den Bienenstock und dann in den Honig. Pollen wird nicht absichtlich dem Honig zugefügt und kann daher nicht als "Zutat" gesehen werden.
Honig ist zu 100 % ein natürliches Produkt, das nur aus einer Zutat -- Honig -- besteht. Dies ist im internationalen Lebensmittel Kodex wie auch in der EU-Honig-Richtlinie so niedergelegt.
Der Anteil an GVO Pollen im Honig darf max. 0,1 % betragen. Damit sind im Honig, wenn überhaupt, nur Spuren von GVO enthalten und der Verbraucher kann sich sicher sein, keine höheren Konzentrationen zu konsumieren Bei Bio Produkten gilt zum Beispiel, dass sie max. 0,9 % GVO enthalten dürfen. Honig sollte daher nicht strenger behandelt werden als . Bio-Produkte, Zudem gibt es derzeit keine ausreichend leistungsfähigen Nachweisverfahren für GV-Pollen, was bedeutet, dass das EuGH-Urteil von 2011 in der Praxis nicht umsetzbar ist.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Hirsch