Frage an Nadja Hirsch von Andreas M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Hirsch!
Der Entwurf der EU-Tabakrichtlinie sieht vor die E-Zigarette als nikotinhaltiges Erzeugnis zu behandeln.
Es soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter geben. Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten bzw. sollen dann nur als Arzneimittel zugelassen werden. Ich kann nicht erkennen, worin die arzneiliche Wirkung von Liquids mit mehr Nikotin liegen soll. Die elektronische Zigarette ist eine weniger schädliche Alternative zum Tabakgenuss und kein Arzneimittel!
So wie Tabak ein Genussmittel darstellt sind auch die elektronische Zigaretten bzw. deren Liquids als Genussmittel anzusehen.
Der Sinn der elektronischen Verdampfer (eben auch e-zigarette genannt) liegt nicht in einer Rauch-/Nikotinentwöhnung. Es geht primär darum, das von der Zigarette gewohnte Nikotin ohne die Inhalation von Verbrennungsprodukten aufzunehmen und hierbei gewohnte Rituale beizubehalten.
Durch die vorgesehene Nikotinbegrenzung würde es einem Raucher unmöglich gemacht, auf die weniger schädliche Alternative umzusteigen!
Die Folge wäre, dass er bei der Tabakzigarette mit all ihren schädlichen Auswirkungen bliebe.
Ich sehe auch nicht, woher bei höheren Nikotindosen eine Arzneiwirkung entsteht.
Dies würde ja auch implizieren, dass auch Tabakzigaretten eine therapeutische Arzneiwirkung besitzen, da ja auch hier über den Tabakrauch Nikotin konsumiert wird.
Ich bitte darum, die elektronische Zigarette - bei der es sich korrekter weise um einen Verdampfer handelt - nicht unter die Vorschriften der EU-Tabakrichtline fallen zulassen, um den umstiegswilligen Rauchern nicht die Möglichkeit zu verbauen, ihr Genussmittel auf einem erheblich unschädlicheren Weg zu konsumieren!
Werden Sie sich dafür einsetzen?
Sehr geehrter Herr Mai,
vielen Dank für Ihre E-Mail und danke, dass Sie sich an mich wenden. Gerne teile ich Ihnen meine Position zu diesem Thema mit.
Die von der Kommission geplante Tabakrichtlinie stößt seitens der FDP genauso wie bei Ihnen auf Ablehnung. Einerseits erkennen wir die Bestrebungen der Kommission an, die Gesundheit der europäischen Bevölkerung zu verbessern, allerdings setzen wir als Liberale hierbei auf Aufklärung statt auf Verbote.
Der Vorschlag der Kommission kann keine liberale Zustimmung erwarten, da er den Bürgern ihre Entscheidungsfreiheit nimmt, indem neben einem mehr oder weniger uniformen Geschmack durch Verbot von Zusatzstoffen auch quasi uniforme Verbackungen vorgeschrieben werden. Ein solches Verbot von Zusatzstoffen macht zudem auch das Verbot von Kautabak sehr wahrscheinlich, der u.a. Menthol enthält.
Als FDP setzen wir uns gegen ein Verbot von elektronischen Zigaretten ein und lehnen zudem die Deklarierung von nikotinhaltigen Produkten, zu denen auch die elektronische Zigarette gehört, als Arzneimittel ab. Ein Genussmittel ohne erwiesenen medizinischen Nutzen wie ein Medikament zu behandeln, ist europarechtlich problematisch und wenig sachgerecht.
Beim Rauchen sollte man meines Erachtens auf die Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung der aufgeklärten Bürger vertrauen, anstatt immer weitere Verbote und Regelungen zu erlassen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Konsumenten beim Verbot eines Produktes schlichtweg ein anderes Produkt suchen.
Am 25.02.2013 wird der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments im Rahmen einer öffentlichen Anhörung seine parlamentarische Arbeit zur von der Kommission erarbeiteten Tabakrichtlinie aufnehmen. Sie können sich gewiss sein, dass sich die FDP in diesem Kontext gegen jegliche Art der Bevormundung der Bürger Europas einsetzen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Zu Ihrer Kenntnis sende ich Ihnen hierzu auch noch den Link meiner Pressemitteilung vom Dezember 2012. http://www.europahirsch.eu/eu-tabakrichtlinie-kommissionsvorschlag-kann-man-mit-der-pfeife-rauchen/
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Hirsch (FDP/ALDE)