Frage an Nadja Hirsch von Günther K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Nadja Hirsch
Warum sind sie dafür das die Banken weiterhin die hohe Vorfälligkeitsendschädigung einstreichen Können .Sitzen sie für die Banken oder für den Bürger im Parlament. Verdienen die nicht genug.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament ist Herr Dr. Wolf Klinz, der sich dankenswerterweise bereit erklärt hat, Ihre Anfrage wie unten stehend zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Hirsch
Der Vorschlag, dass Banken weiterhin eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen können, falls der Kunde vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigt, basiert auf einem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission, zu dem das EU-Parlament noch Stellung nehmen wird.
Fairerweise muss festgehalten werden, dass der Kunde bei Abschluss eines Hypothekendarlehens vertragliche Verpflichtungen eingeht, die der Planungssicherheit der Bank auf Rückzahlung des Nominalwerts des jeweiligen Kreditrahmens sowie auf Entrichtung des festgelegten Zinssatzes Rechnung tragen.
In Fällen in denen eine außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens jedoch mit dem Momentum einer Zinserhöhung zusammenfällt, so dass die Bank davon profitiert (beispielsweise weil sie durch die Anlage des Geldes zu nun deutlich besseren Zinskonditionen eine höhere Rendite erzielt), sollte eine Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich ausgeschlossen werden, da ein möglicher Refinanzierungsschaden in einem solchen Szenario nicht gegeben ist.
Sinkt hingegen der Marktzins zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung, so kann die Bank die vorzeitig zurückgezahlten Gelder nicht zu dem ursprünglichen, sondern nur zum aktuellen (niedrigeren) Marktzins wieder anlegen. Da die Differenz bezogen auf die Restlaufzeit in diesem Fall den Refinanzierungsschaden für die Bank darstellt, sollte in solchen Fällen hingegen auch weiterhin eine Vorfälligkeitsentschädigung durch das jeweilige Finanzinstitut möglich sein.
Die FDP im Europäischen Parlament spricht sich daher - im Sinne der betroffenen Verbraucher als auch der Finanzinstitute - für einen differenzierten Ansatz bei der Vorfälligkeitsentschädigung in Abhängigkeit zum Marktzins aus.