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Nadja Hirsch
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Frage von Andreas M. •

Frage an Nadja Hirsch von Andreas M. bezüglich Gesundheit

Wie ist Ihre Einstellung zum Rauchverbot in der Gastronomie und die evtl. geplante EU-weite Einführung unter dem Vorwand des Arbeitnehmerschutzes?
Der nun in Bayern geplante Gesetzentwuf zur "Lockerung" zeichnet sich ja nicht durch Liberalität aus, denn Außer einem absoluten Rauchverbot, das nicht durchsetzbar ist, gibt es nichts weniger Liberales als den aktuellen Gesetzesentwurf. Der Betreiber einer Gaststätte mit einem 76qm Gastraum hat keine Wahlmöglichkeit. Das Speiseangebot wird eingeschränkt, egal ob man nun die unklare Regelung mit einfach zubereiteten Speisen wählt oder von getränkegeprägten Gaststätten spricht. Auch das vorgeschobene Argument des Jugendschutzes ist kein Zeichen von Liberalität und Eigenverantwortung. Auch das Verbot von Tanzflächen in den Rauchernebenräumen von Diskotheken ist willkürlich und sinnlos, wenigstens darf man dort essen.
Mir geht es persönlich nicht darum so sehr, ob ich ihn Gaststätten rauchen kann, sondern darum, ob ich rauchen kann, wenn ich und der Wirt es möchten.
Das Rauchverbot ist ein gutes Beispiel, ob man einen alles überwachenden Staat will oder ob man auf Liberalität und Eigenverantwortung setzt.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meier,

wie Sie sicherlich wissen strebt die ÖDP ein Volksbegehren zum Nichtraucherschutz an, um den liberalen Nichtraucherschutz in Bayern zum Fall zu bringen.

Nichtraucherschutz ist wichtig, muss aber bürgernah und unbürokratisch geregelt werden. Eine überzogene staatliche Bevormundung der Bürger, wie sie die Initiatoren des Volksbegehrens vorsehen, lehnt die FDP Bayern ab.

Das in der vergangenen Legislaturperiode des Bayerischen Landtags von CSU, SPD und Grünen beschlossene absolute Rauchverbot wurde von den Bürgern nicht akzeptiert und durch die Etablierung so genannter „Raucherclubs“ unterlaufen. Die Nichtraucherschutzregelung, auf die sich die neue CSU-FDP-Koalition geeinigt hat, bringt den Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens mit der Freiheit von Wirten und Gästen in Einklang und ermöglicht ein vernünftiges Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern. Das ÖDP-Volksbegehren will die Entscheidungsfreiheit der Gäste und Wirte abschaffen und setzt auf bevormundende Verbotspolitik statt auf das liberale bayerische Prinzip vom „leben und leben lassen“. Die FDP Bayern steht zu der im Koalitionsvertrag mit der CSU vereinbarten effektiven und bürgernahen Nichtraucherschutzregelung, die folgendes vorsieht:

- Absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bildungseinrichtungen für Erwachsene, Krankenhäusern, Heimen, Sportstätten und Verkehrsflughäfen.
- Wirte von getränkegeprägten Einraumgaststätten mit weniger als 75qm Gastfläche („Eckkneipen“) dürfen entscheiden, ob bei ihnen geraucht werden darf. Rauchergaststätten sind als solche zu kennzeichnen und dürfen von Minderjährigen nicht besucht werden.
- Mehrräumige Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen einen separaten Raucherraum anbieten. Auch dort gilt der Jugendschutz. Gleiches gilt für Nebenräume von Diskotheken, soweit in diesem Nebenraum keine Tanzfläche ist.
- In Festzelten, die nur vorübergehend und in der Regel an wechselnden Standorten betrieben werden, sowie in vorübergehend genutzten ortsfesten Hallen auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen darf geraucht werden.