Frage von Johannes K. • 01.03.2023
Antwort von Mustafa Güngör SPD • 27.03.2023
Kleinstunternehmen (darunter auch viele Gastrobetriebe) fallen unter eine Bagatellgrenze und müssen gar keine Ausbildungsunterstützungsabgabe zahlen.
Kleinstunternehmen (darunter auch viele Gastrobetriebe) fallen unter eine Bagatellgrenze und müssen gar keine Ausbildungsunterstützungsabgabe zahlen.