Frage an Monique Teresa Bewer von Martin J. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Finanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft
Die Refinanzierung von Kindertagesstätten im Land Brandenburg ist für freie Träger sehr bürokratisch und konfliktanfällig. Landkreise und kommunale Verwaltungen handeln nach jeweils eigener Rechtsauffassung. Häufig sind Kostenarten strittig, die über die grundlegenden Kosten für Gebäude und Grundstück hinausgehen, z.B. für technische Kräfte, für Verwaltungsaufgaben des Trägers oder für die Versorgung der Kinder. Die Folge sind langjährige Klageverfahren und Existenzbedrohung freier Kitaträger.
Wie wollen Sie eine auskömmliche, rechtssichere und unbürokratische Refinanzierung der wertvollen pädagogischen Arbeit der freien Kitaträger im Land Brandenburg gewährleisten?
Sehr geehrter Herr von Martin Jeutner,
die FDP spricht sich für Gleichbehandlung aus mit dem Ziel, unabhängige freie Träger auf allen Ebenen zu verankern und damit eine Basis für deren Arbeit zu sichern. Dies bedeutet für den Marktzutritt die Forderung nach einem Bürokratieabbau insbesondere bei der Anerkennung als freier Träger und der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Bei der Finanzierung setzen wir uns für eine einheitliche pauschalisierte Förderung ein. Und wir möchten mehr Beteiligung erreichen, dass auch die freien Träger in Fachgremien und der Politik gehört werden, zum Beispiel in Jugendhilfeausschüssen oder im Jugendministerium des Landes Brandenburg (Unterausschuss Kita).
Entscheidend ist für die FDP das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Das Kitagesetz des Landes Brandenburg hätte schon lange novelliert werden sollen. Die von Ihnen kritisierte unterschiedliche Behandlung freier Träger in den Kommunen hat auch damit zu tun, dass die gegenwärtige Landesregierung hier nichts zustande gebracht hat. In einem neuen Kitagesetz muss es mehr Flexibilität für bedarfsgerechte Anpassungen geben. Andere Bundesländer wie NRW oder Schleswig-Holstein haben Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, die die Neuregelung der anteiligen Finanzierung der Kita-Kosten zwischen Land und Kommunen beinhalten. Dies muss in der nächsten Wahlperiode auch in Brandenburg erfolgen. Die Betriebserlaubnis soll nur den Rahmen setzen, den der jeweilige Träger durch sein spezifisches Konzept ausfüllt.
Die gegenwärtige Landesfinanzierung gewährleistet keine Qualitätskontrolle und keine Qualitätsentwicklung. Die öffentliche Förderung darf sich nicht allein am Bestand orientieren, sondern soll Kriterien der Output-Orientierung, der Ergebnistransparenz und der Erreichung von definierten Zielvereinbarungen berücksichtigen. Dabei muss auch Berücksichtigung finden, in welchem sozialen Umfeld eine Kita ihre Arbeit leistet. Entsprechende Qualitäts-Zertifizierungssysteme gibt es. Ihre Anwendung kostet freilich auch Geld.
Der Fachkräftekatalog muss angepasst und ausgeweitet werden, der Anteil der Fachkräfte und Quereinsteiger muss neu austariert werden. Nicht für alle Aufgaben in einer Kita sind ausgebildete Erzieherinnen erforderlich. Für die ergänzende Betreuung in sog. Randzeiten könnten z.B. Kindertagespflegepersonen eine gute Lösung sein.
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz hat der Bund den Ländern bis 2022 erhebliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Aus Sicht der FDP sollte damit nicht primär die Beitragsfreiheit der Eltern finanziert werden, sondern die Qualitätsverbesserung in den Kitas. Dazu gehört ein wirklicher Wettbewerb.Dafür steht die FDP.
Viele Grüße
Monique Bewer