Frage an Monika Descharmes von Günter W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Descharmes,
mich interessiert, wie ein Witwer einer früheren Beamtin im Vergleich zu einem Witwer einer früheren Angestellten oder Arbeiterin gestellt ist. Anders gefragt, was geschieht mit der Pension oder Rente nach dem Tod einer pensionierten Beamtin bzw. einer verrenteten Angestellten. Wenn es eine unterschiedliche Behandlung gibt, wie wird diese begründet?
Mit freundlichem Gruß
Günter Wiedmann
Sehr geehrter Herr Wiedmann,
für Ihre Nutzung von ´Abgeordnetenwatch´ und vor allem für Ihre interessante Frage recht herzlichen Dank!
Ich gebe zu, da war ich zu allererst einmal ziemlich perplex und ich gebe unumwunden zu: da musste auch ich mich erst ´schlau´ machen, denn mit solchen Fragen werde ich in Beruf und Kommunalpolitik nicht wirklich konfrontiert. Umso spannender, dass es hier geschieht!
Meine Recherchen ergaben, dass wohl jeweils - im ´besten Fall´ - die Hinterbliebenenrente 55% bzw. 60% (vor ´61 geborene Bezieher..) der bisherigen Rente beträgt.
Und bei beiden auch eigene Einkünfte in die Auszahlungs-Berechnungen mit einbezogen werden.
Jedoch gibt es bei der Angestellten-Versicherung die ´große´ und ´kleine´ Witwer- bzw. Witwenrente - abhängig vom Alter. Dieses ´Modell´ konnte ich tatsächlich bei den Beamten nicht entdecken. Und warum dies so ist, leider auch nicht... aber ich werde versuchen, mir hier noch einen genaueren Überblick zu verschaffen. Ich hoffe, dass es möglich sein wird, dann nochmals Kontakt mit Ihnen aufzunehmen - bin ja auch noch neu hier!
Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Monika Descharmes
FDP