Frage an Miriam Dahlke von Hagen S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Dahlke,
Es bestehen gute Aussichten, dass die Grünen Teil der nächsten hessischen Landesregierung sind.
Es geht um das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada. Von diesem Abkommen ist auch Hessen als Bundesland betroffen, da der geplante Investorenschutz, die vorgesehenen "Regulatorische Kooperation" und die weitreichenden Kompetenzen der "Gemischten Ausschüsse" die Souveränität und den politischen Handlungsspielraum der hessischen Landesregierung erheblich einschränkt.
Laut dem Grünen Regierungsprogramm 2019 bis 2024 für Hessen „ist die Prüfung der Vereinbarkeit des Vertrags (CETA) und insbesondere der Investitionsschutzregeln mit dem europäischen und deutschen Recht durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht sehr wichtig. Solange dies nicht abschließend geklärt ist, kann die Hessische Landesregierung dem Abkommen mit Kanada nach Auffassung der hessischen GRÜNEN keine Zustimmung erteilen.“ (Seite 90)
FRAGE 1:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die hessischen Grünen CETA im Bundesrat ablehnen, auch wenn die Gerichte die rein formale Rechtmäßigkeit bestätigen?
Darüber hinaus sehen die Grünen in Hessen und im Bund erhebliche Risiken bei CETA:
Das letzte Bundestagswahlprogramm der GRÜNEN sieht vor, dass CETA nicht ratifiziert wird.
Die GRÜNEN lehnen CETA aus inhaltlichen Gründen (Gefahren für Umweltschutz, Verbraucherschutz, öffentliche Daseinsvorsorge, Vorsorgeprinzip) ab.
FRAGE 2:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die hessischen Grünen CETA im Bundesrat ablehnen?
Sehr geehrter Herr Stieper,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir GRÜNE bekennen uns zum fairen und freien Handel, sowohl innergemeinschaftlich wie mit Regionen und Staaten außerhalb der Europäischen Union. Wir fordern eine transparente Diskussion und Abwägung der Chancen und Risiken von CETA. Diese Position zum Freihandelsabkommen CETA hat der Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hessen im Oktober 2014 geklärt und bei einer Landesmitgliederversammlung im November 2017 bestätigt. Die Landesmitgliederversammlung hat beschlossen, dass mindestens ein Votum des Parteirats einzuholen ist, bevor die grünen Mitglieder der Hessischen Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten zum Ratifizierungsgesetz für CETA im Bundesrat festlegen. Dieser Beschluss behält seine Gültigkeit auch weiterhin für den Fall, dass unsere Partei erneut Teil der künftigen Landesregierung sein wird.
Wir GRÜNE wollen unser Abstimmungsverhalten erst dann endgültig festlegen, wenn die noch ausstehenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts und das Ratifizierungsgesetz der Bundesregierung vorliegen. Denn erst dann ist klar, was in dem Ratifizierungsgesetz konkret geregelt werden soll, welche Chancen das Freihandelsabkommen bietet und welche Risiken es beinhaltet. Wir wollen erst die Fakten gründlich prüfen und inhaltlich beraten, sobald sie vorliegen und dann entscheiden.
Zur Bewertung der Verhandlungsergebnisse sind für uns GRÜNE die folgenden Kriterien die zentrale Grundlage der Prüfung: Die Wahrung von Schutzstandards, insbesondere zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, des geistigen Eigentums, der Arbeitnehmerrechte, des Umwelt- und Tierschutzes und des Daten- und Verbraucherschutzes. Das Recht zur Regulierung dieser wesentlichen Bereiche hat allein bei den zuständigen Institutionen auf europäischer und nationaler Ebene zu bleiben. Das in Europa bewährte Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes darf nicht angetastet werden. Soziale und ökologische Standards müssen weiterhin Bestandteil öffentlicher Ausschreibungen sein können. Auch der Schutz des Wassers vor Privatisierung ist uns wichtig.
Viele Grüße
Miriam Dahlke