Frage an Michel Brandt von Roland T. bezüglich Finanzen
Ca. 6,5 Millionen Direktversicherte oder Betriebsrentner in Deutschland fühlen sich „erst angelockt und dann abgezockt“ wenn der bereits vor 2004 geschlossene Vertrag zur vermeintlich privaten Altersversorge ausgezahlt wird.
Denn dann müssen ca. 20% der selbst angesparten Auszahlungssumme an die GKV abgeführt werden.
Auch ich gehöre zu den Betroffenen und habe an Sie als gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag Fragen:
1. Frage
Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei diese Ungerechtigkeit in der privaten Altersvorsorge, in Form der doppelten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beseitigen?
2. Frage
Wie erklären Sie bzw. Ihre Partei den Betroffenen und gleichzeitigen Wählern den Eingriff in bestehende Verträge?
Der uralte Grundsatz (Pasta sund servanda) also das Prinzip der Vertragstreue im Recht ist einfach ausgehobelt worden
Derzeit verfügen die GKV über ein finanzielles Polster von ca. 30 Mrd. €.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgleichszahlung durch den Bund an die GKV für die ALG II-Empfänger findet bisher nicht statt.
3. Frage
Wann wird die „Abzocke“ der Direktversicherten und Betriebsrentner endlich gestoppt und ein Lastenausgleich der betroffenen Bürger, einschliesslich derer die bereits zahlen oder schon bezahlt haben, vorgenommen?
Mit freundlichen Grüßen
R. T.
Hallo Herr T.,
das doppelte Abführen von GKV-Beiträgen bei der Auszahlung einer privaten Altersvorsorge ist ungerecht. DIE LINKE fordert seit Jahren die Abschaffung des Doppelbeitrags. Der Ende 2019 von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung, ändert daran nur wenig. Betriebsrenten oberhalb des Freibetrags bleiben in der Krankenversicherung beitragspflichtig. Zudem sieht der Gesetzentwurf keinerlei Regelungen für vor dem 01.01.2004 abgeschlossene Direktversicherungen vor, für Verträge also, die vor Inkrafttreten der Doppelverbeitragung schon bestanden und die im guten Glauben abgeschlossen wurden. Diese Betroffenen werden nachträglich um einen Teil ihrer Alterssicherung gebracht.
Das ist für DIE LINKE nicht hinnehmbar. Wir fordern deshalb, für Leistungen aus Direktversicherungsverträgen, die vor dem 01.01.2004 abgeschlossen wurden, gar keine Beiträge mehr zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu erheben. Wir fordern aber auch grundsätzlich, dass die gesetzliche Rente wieder zur tragenden Säule der Alterssicherung werden muss und den Lebensstandard im Alter sichern. Dazu muss das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente wieder auf 53 Prozent erhöht werden. Private und betriebliche Altersversorgung kann die gesetzliche Rente ergänzen, aber nicht ersetzen, auch nicht teilweise. Alle Erwerbseinkommen müssen in die Rentenversicherung eingehen – auch die von Selbstständigen, Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern. Die Beitragsbemessungsgrenze ist aufzuheben, die Rentenhöhe bei hohen Renten abzuflachen. Für einen Ruhestand in Würde und für soziale und kulturelle Teilhabe im Alter für jede und jeden brauchen wir einen Mindeststandard in der gesetzlichen Rente. Deshalb will DIE LINKE eine steuerfinanzierte, einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro netto einführen.
Michel Brandt (MdB)