Frage an Michel Brandt von Rafael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brandt,
die Ausführungen unter https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michel-brandt/question/2019-04-04/312775 wären geradezu ein Paradebeispiel für die Folgen einer von strengsten gesetzlichen Vorgaben, sogenannten Freiheitsrechten, befreiten und entfesselten Transplantationsindustrie. Sie nimmt sich, was sie braucht.
Deutsche Bürger sind in medizinischer Hinsicht frei was Operationen betrifft. Das Mekka für Transplantationen dürften aber die USA sein.
Wer als Uigure in China mehr als zwei Messer hat, bekommt Besuch von der Polizei https://www.welt.de/reise/Fern/article189532947/Couchsurfing-in-China-Der-Hund-war-leider-schon-im-Wok.html. Was dann passiert?
Ob Personen gegen deren Willen Organe entnommen werden ist fraglich, denn China zählt neben den USA und Großbritannien zu den wichtigsten Handelspartnern Bayerns. https://www.sueddeutsche.de/bayern/minister-reist-nach-asien-milliardenmarkt-1.3945112
Björn Nashan engagierte sich in der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), bei der Organ-Verteilungsstelle Eurotransplant und in der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer. 2017 wurde er beauftragt, ein Transplantationszentrum in China aufzubauen.
Er sagt, Menschen, die sich sozial engagieren, erhalten Urkunden oder Verdienstkreuze. Organspender, also Mitbürger, die im Tod Leben gespendet haben, werden hingegen nicht geehrt. Er spricht sich auch für eine Senkung der Hürden für die Organentnahme aus, nämlich dem Herztodkriterium. Die chinesische Organspende war völlig unreguliert und basierte fast ausschließlich auf der Rekrutierung von Organen von Strafgefangenen nach Hinrichtungen, und diese Organe wurden dann auch Ausländern transplantiert.
Weiterhin sagt er, "Wir Deutschen könnten von China sogar lernen" https://www.welt.de/gesundheit/article179128736/Organspende-Was-China-bei-den-Transplantationen-besser-macht.html .
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Hallo Herr S.,
niemals dürfen Organe gegen den Willen der entsprechenden Person entnommen werden. Das darf nur freiwillig und bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung geschehen. Dabei sollten auch die Hürden einer Organentnahme so hoch sein, dass dies sichergestellt werden kann. Dazu gehört auch die Feststellung des Hirntods.
In jeden Fall muss nachvollziehbar und belegbar sein, wem die Organe entnommen worden, und was die Todesursache war.
Die Bewahrung der Menschenrechte ist vor allem bei diesem Thema grundlegend und darf zu keiner Zeit missachtet werden.
Michel Brandt, MdB