Prof. Dr. Michael Piazolo
Michael Piazolo
FREIE WÄHLER
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Frage von Cornelia M. •

Gedenken bzw. wann gedenken Sie die UN-Behindertenrechtskonvention an bayrischen Schulen und KiTAs umzusetzen?

Förderschulen, HPTs, Partnerklassen und ähnliches sehe ich im Widerspruch zur UN-Behindertenkonvention. Diese separierenden Einrichtungen widersprechen dem Geist der Konvention, die die Teilhabe und Barrierefreiheit für alle fordert.

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau. M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die das Ziel eines inklusiven Bildungssystems verfolgt, wird an den bayerischen Schulen längst umgesetzt. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können in Bayern eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen. Grundsätzlich gilt hier das Entscheidungsrecht der Erziehungsberechtigten. Dies ist auch gesetzlich im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) so verankert. Dabei sind die Förderschulen in Bayern Teil des inklusiven Schulsystems: Sie sind sowohl Kompetenzzentren für Sonderpädagogik mit dem Auftrag, die allgemeinen Schulen bei der Umsetzung der Inklusion zu unterstützen, wie auch hochspezialisierte Lernorte für Schülerinnen und Schüler mit oft auch einem sehr speziellen sonderpädagogischen Förderbedarf. 

Für die Umsetzung der Inklusion steht in Bayern also eine breite Palette an bedarfsorientierten Angeboten zur Verfügung. Neben der Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der allgemeinen Schule sowie Bündelungsformen wie Kooperationsklassen und Schulen aller Schularten mit dem Schulprofil Inklusion findet Inklusion auch in Form von Partnerklassen (= Klasse der Förderschule, die an der allgemeinen Schule eingerichtet ist (oder umgekehrt) und mit einer dortigen Klasse eng zusammenarbeitet) statt.

Im Rahmen des „Bayerischen Wegs der Inklusion“ wird die schulische Inklusion kontinuierlich weiterentwickelt und vorangebracht, etwa im Bereich der Lehrerbildung, der Unterrichts- und Schulentwicklung sowie mithilfe der weiteren Stärkung der vielfältigen Unterstützungs- und Beratungsstrukturen. Eine wesentliche Grundlage hierfür sind die seit 2011 jährlich bereitgestellten, zusätzlichen 100 Stellen ausschließlich für die Inklusion. Allein in der aktuellen Legislaturperiode waren dies 500 Stellen. 

Viele Grüße
Michael Piazolo

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