Wie ist ihr Standpunkt zum Thema: Modifizierung DBA D-LUX (19-Tage-Regel)
Viele Grenzgänger in der Region fragen sich wie es nach Corona mit dem Home Office weitergeht. Es wurden schon einige Vorschläge gemacht, 19 Tage Regel zu erhöhen oder die Sozialversicherungspflicht für Home Office Tätigkeiten auszusetzen und ab dem 20. Tag die Tage in Deutschland zu versteuern. Es schont die Umwelt, es fördert das Familienleben, es stärkt die Zeit für Ehrenamtliche Tätigkeiten und es kostet den Deutschen Staat keine Steuern, da die Tage versteuert werden. Über eine Stellungnahme würden sich die Grenzgänger sehr freuen, welche ich dann in der entsprechenden Petition veröffentlichen werde.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Kraemer
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Bundesfinanzministerium war sich dieses Problems bewusst und hat mit den Nachbarstaaten Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen und Schweiz zeitlich befristete Vereinbarungen getroffen, um eine Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte für den Arbeitslohn grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das wegen der Pandemie notwendige Home-Office zu verhindern. Deshalb werden die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so behandelt, als hätten sie ihre Arbeit wie gewohnt an ihrem eigentlichen Tätigkeitsort ausgeübt. Mit Luxemburg wurde u.a. auch vereinbart, dass dies entsprechend auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gilt.
Die nun getroffene Vereinbarung soll in Abhängigkeit von der pandemischen Entwicklung regelmäßig geprüft werden und gilt bis dato weiter fort.
Als SPD fordern wird eine Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten. Grundsätzlich sollen Beschäftigte bei einer 5-Tage-Woche mindestens 24 Tage im Jahr mobil oder im Home-Office arbeiten können. Daraus lässt sich ableiten, dass man hierbei natürlich auch eine Regelung für Grenzgänger in Bezug auf das Steuerrecht finden wird.
Ich danke Ihnen für Ihren Input. Wenn ich den Einzug in den Bundestag schaffe, werde ich mich sicher für Grenzgänger sowie eine steuerrechtliche Regelung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Maurer