Frage an Michael Kettner von Norbert M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kettner,
das grundlegende demokratische Recht der Bürger, ihren Willen auch zwischen den Wahlen in Volksentscheiden zur Geltung zu bringen, ist in der BRD noch immer nicht in einem entsprechenden Gesetz verankert. Ein Gesetz zur bundesweiten Volksabstimmung wird seit Jahrzehnten von CDU/CSU verhindert und von den anderen Parteien nicht entschlossen genug angestrebt.
Solange ich nicht die Möglichkeit habe, in wichtigen Fragen mit zu entscheiden, sondern in Unmündigkeit gehalten werde und nur "zwischen Teufel und Beelzebub" wählen darf, trete ich in den Wahlstreik.
Ich nutze die Möglichkeit, die der OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE seit einigen Jahren bietet, von den so wie ich denkenden BürgerInnen die Wahlbenachrichtigungsscheine zu sammeln, um sie nach der Wahl dem Bundestag und der Öffentlichkeit zu präsentieren. www.aktion-wahlstreik.de
Und ich nutze jetzt auch die hier gebotene Möglichkeit der Kandidatenbefragung, um meinen berechtigten Forderungen nach Demokratie-Entwicklung Ausdruck zu geben.
Wenn Sie als Kandidat meines Wahlkreises überzeugend darlegen, dass Sie sich in der letzten Zeit aktiv für die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung engagiert haben, bzw. dieses auch für die nächste Legislaturperiode beabsichtigen, werde ich meine Entscheidung revidieren und Ihnen meine Stimme geben.
Ich frage Sie also:
Weshalb ist die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung kein wichtiges Thema für Sie, obwohl Umfragen immer wieder zu dem Ergebnis kommen, dass eine überwältigende Mehrheit der WählerInnen dieses grundlegende Element von Demokratie fordert?
Halten Sie das Volk für zu dumm, um wichtige Fragen entscheiden zu können?
Wie können Sie in diesem Fall erwarten, dass dieses dumme Volk Ihre Partei wählt?
Und was ist von einer Partei zu erwarten, die sich darum bemüht, von einem dummen Volk gewählt zu werden?
Mit den besten Wünschen für eine demokratische Zukunft!
Norbert Maack
Sehr geehrter Herr Maack,
ich halte das Volk weder für dumm noch bin ich gegen Volksentscheide auf Bundesebene. Es gibt sie ja auch in den Ländern und Kommunen.
Nehmen Sie aber bitte auch zur Kenntnis, dass sowohl 1983 bei der Änderung des Grundgesetzes nach der Wiedervereinigung als auch vor zwei Jahren die SPD den Antrag auf Einführung solcher Volksentschiede in den Bundestag eingebracht hat, aber keine 2/3-Mehrheit fand. Es muss ja das Grundgesetz mit 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat dafür geändert werden.
Immer wieder werden aber diese Anträge der SPD scheinbar vergessen. Wenn Sie dies künftig wollen, müssen Sie SPD wählen, und nicht in den Wahlstriek treten, denn dann werden Sie ihr Ziel nie erreichen.
Im übrigen: Solche Anträge auf Verfassungänderungen kann man nicht täglich stellen, sonst macht man sich lächerlich.
Gruß
Michael Kettner