Was werden Sie persönlich gegen Eltern-Kind-Entfremdung unternehmen?
Sehr geehrter Herr Kellner,
Eltern trennen sich und Kinder verlieren den Kontakt zu einem geliebten Elternteil. Manche Trennungskinder werden von Mutter oder Vater gezwungen, den anderen Elternteil abzulehnen, meist ohne dass der abgelehnte Elternteil sich etwas hat zu Schulden kommen lassen. Die Kinder werden manipuliert und instrumentalisiert, sie werden zu Opfern psychischen Kindesmissbrauchs. Eltern-Kind-Entfremdung ist eine schwere Form psychischen Missbrauchs an Kindern.
Meine inzwischen erwachsene Tochter ist Opfer einer Eltern-Kind-Entfremdung. In der Folge hat sie sich bereits zweimal versucht das Leben zu nehmen und muss dauerhaft psychisch betreut werden. Das Amtsgericht und das Jugendamt Eberswalde waren, wie so oft, mit der Situation völlig überfordert. Noch immer ist vielen Beteiligten die Bedeutung einer Entfremdung unklar. Daher meine Frage an die Politik: Was werden Sie persönlich gegen Eltern-Kind-Entfremdung unternehmen?
Danke für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann verstehen, wie wichtig Ihnen dieses Thema ist, bei aller persönlicher Erfahrung, die Sie machen mussten. Bei einer Trennung der Eltern ist es uns ein Anliegen, dass das Wohl des Kindes im besonderen Maße berücksichtigt wird und im Vordergrund steht. Daher haben wir im Koalitionsvertrag unter anderem unterhaltsrechtliche und soziale Verbesserungen vereinbart:
Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.
Außerdem haben wir vereinbart, dass wir gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern wollen und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Darüber hinaus werden wir auch den Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben.
Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern.
Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.
Auch unverheirateten Vätern werden wir in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, ermöglichen, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen.
Persönlich wünsche ich Ihnen für Ihre Tochter alles Gute.
Herzliche Grüße
Michael Kellner