Frage an Michael Jungclaus von Bernd Z. bezüglich Innere Sicherheit
Im Zusammenhang mit der Vergabe eines gemeindlichen Planungsauftrages in Hoppegarten an den Gemeindevertreter Markus Landherr ( Bündnis 90 / Die Grünen ), siehe MOZ vom 13. August 2009, S. 15, habe ich folgende Fragen an Sie:
1. Ist ein Verhaltenskodex für Gemeindevertreter zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs bei Auftragsvergaben sinnvoll ?
2. Wenn ja, was sollte in dem Verhaltenskodex geregelt werden ?
3. Wie beurteilen Sie Auftragsvergaben an Gemeindevertreter, wenn diese auch auf in Ausschussberatungen gewonnenem Insiderwissen beruhen ?
4. Halten Sie es für vertretbar, einen Planungsauftrag "ins Blaue" d.h. ohne jegliche Planungsgrundlage zu vergeben ?
5. Kann ein Gemeindevertreter bei einer Auftragsvergabe zum Zuge kommen, wenn ein externer Interessent günstiger ist ?
6. Läßt sich grüne Politik auch bei einem Zusammenschluss von FDP, Freien Wählern und Bündnis 90 / Die Grünen zu einer Fraktion - wie in Hoppegarten geschehen - realisieren oder ist grüne Politik in Brandenburg, insbesondere in MOL,durch die hiesiegen Akteure beliebig geworden ?
Sehr geehrter Herr Zimmermann
bevor ich auf Ihre insgesamt sechs ! Fragen antworte, gestatten Sie mir die Anmerkung, dass Sie als SPD-Ortsvorsitzender, SPD-Fraktionsvorsitzender in Hoppegarten und Mitglied des Hauptausschusses der Gemeindevertretung Hoppegarten über die Auftragsvergabe eigentlich besser als ich über die Hintergründe der Vergabe informiert sein müssten. Leider kann ich auch keinen Zusammenhang Ihrer Fragen mit der Landtagswahl sehen. Ich möchte allerdings die, in Ihren Fragen unterstellten Vorwürfe an die Gemeindeverwaltung Hoppegarten und Markus Landherr nicht unkommentiert lassen.
zu 1) Der faire Wettbewerb wird durch die Vergabebestimmungen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch bestehende Regelwerke wie VOB, VOL und VOF hinreichend geregelt. Ein gesonderter Verhaltenskodex für GemeindevertreterInnen ist daher nicht erforderlich.
zu 2) erübrigt sich
zu 3) Hier möchte ich zunächst klarstellen, dass Sie mit Ihrer Frage einen Sachverhalt unterstellen der, wenn man ihn im Zusammenhang mit Ihrer Einleitung sieht, strafbar wäre. Ich fordere Sie daher auf, entsprechende Belege zu liefern oder sich mit solchen Vorwürfen zukünftig zurückzuhalten. Mir ist völlig unverständlich, wie Sie als Mitglied des entsprechenden Ausschusses zu solch einer Unterstellung kommen. Sie müssten eigentlich wissen, dass Ausschussberatungen öffentlich sind und Besprechungen sowie deren Inhalte damit allen BürgerInnen zugänglich sind. Welches Insiderwissen soll hier also gewonnen werden?
zu 4) Nein das halte ich nicht für vertretbar. Allerdings kann ich hier ebenfalls, auch nach Rücksprache mit den zuständigen MitarbeiterInnen der Gemeindeverwaltung nicht erkennen, dass dies bei dem oben beschrieben Vorgang geschehen ist. Die Vergabe von Planungsaufträgen wird in den Vergabebestimmungen für freie Leistungen (VOF) geregelt. Sie stellt die Grundlage für die Vergabe derartiger Dienstleistungen und wurde auch in dem betreffenden Fall eingehalten.
zu 5) Auch bei dieser Frage kann ich die von Ihnen angedeutete Unterstellung nicht gutheißen. Grundsätzlich erfolgt die allgemeine Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Angebot und dies muss nicht das "günstigste" sein. Verschiedene Bewertungskriterien spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Bezüglich der Vergabe freiberuflicher Leistungen regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Honorarsummen. Im freien Wettbewerb stehen die Nebenleistungen und eventuell anrechenbare mitverwertete Bausubstanz. Planungsleistungen stehen nur im qualitativen Wettbewerb. Die öffentliche Hand ist angehalten, die HOAI zu beachten und unzulässige Preisnachlässe den jeweiligen Berufsverbänden (Kammern) anzuzeigen. Im Übrigen steht, genau wie Bündnis 90/ Die Grünen auch Ihre Partei SPD für die Einhaltung von Mindestlöhnen. Dies sollte auch für freiberufliche Leistungen gelten.
zu 6) Diese Frage hat zwar nun überhaupt nichts mehr mit dem oben genannten Thema gemein. Allerdings passt sie entgegen der anderen fünf zu dieser Plattform und ich nehme hierzu gerne Stellung da das Thema grundsätzlich für kommunalpolitisches Wirken von Interesse ist.
Der verstärkte Zusammenschluss von KommunalpolitikerInnen verschiedenerer Parteien und Wählervereinigungen in Brandenburg zu einer Fraktion ist eine direkte Folge der von Ihrer Partei mitgetragenen Änderung der Kommunalverfassung. Die nicht begründete Behauptung war dabei, dass mehrere kleine Fraktionen die Arbeit in einer politischen Vertretung behindern. Es ist demnach ausdrücklich von Ihrer Partei gewünscht, dass sich VertreterInnen mehrerer kleinerer Vereine und Parteien zusammentun, um eine Fraktion zu bilden um die vollen Rechte in einer Gemeindevertretung wahrzunehmen. Bündnis 90/ Die Grünen lehnt diese Verfassungsänderung ab, da es für die Betroffenen eine erhebliche Verschlechterung ihrer Arbeit in den Kommunalvertretungen bedeutet. Ich werde mich als Landtagsabgeordneter dafür einsetzen, dass diese Regelung schnellstmöglich wieder aufgehoben wird. Außerdem gibt es dazu noch ein offenes Verfahren beim Landesverfassungsgericht. Wenn sich KommunalpolitikerInnen vor Ort in Fraktionen zusammenschließen geschieht dies in der Regel also nur deshalb, um annähernd gleiche Bedingungen zu schaffen wie sie vor der Verfassungsänderung galten. Die Bildung einer Fraktion oder Fraktionsgemeinschaft hängt davon ab, ob sich gewählte VertreterInnen finden, die gemeinsame Ziele haben. Ansonsten würden sie keine Zählgemeinschaft eingehen. Auch GemeindevertreterInnen Ihrer Partei befinden sich in vielen verschiedenen Fraktionen wieder (mit CDU, FDP, Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen, Freie Wähler). Für Bündnis 90/ Die Grünen gilt, dass vor Ort entschieden wird ob Fraktionen, Zählgemeinschaften und Koalitionen gebildet werden. Bündnisgrüne Politik ist daher nicht beliebig sondern verlässlich, sachorientiert und bürgerInnennah.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Jungclaus