Frage an Michael Ickes von Karl-Wolfgang R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und damit gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen wird (Art. 87 I VvB) (s. http://berliner-wasserbuerger.de/?p=915 ). Damit ist klar, dass es eine tatsächlich eine Möglichkeit gibt, die Verträge anzufechten.
Meine Frage an Sie lautet: Würden Sie
a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und
b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?
Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Wolfgang Rebel
Sehr geehrter Herr Rebel,
die kurze Antwort auf beide Ihrer Fragen ist ja. Eine längere Antwort hoffe ich, Ihnen in den nächsten Tagen zukommen zu lassen, oder suchen Sie mich auf, z.B. im Rahmen von Wowis Friedenau Besuchs, morgen, Mittwoch, 16Uhr, Breslauer Platz.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Ickes