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Michael Hennrich
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Frage von Rainer B. •

Frage an Michael Hennrich von Rainer B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hennrich,

ich habe vor kurzem Pflegegeld für meinen demenzkranken Vater beantragt. Die Pflegekasse hat dies abgelehnt mit Hinweis auf die zu niedrige Minutenzahl in der Grundpflege. Es wurden jedoch 200 Euro pro Monat Unterstützungsleistung gewährt.

Da ich meinen Vater nicht alleine lassen kann, habe ich (legal) eine polnische Haushaltshilfe eingestellt (für 1620 Euro + Nebenkosten). Die gewährten 200 Euro werden für die Haushaltshilfe jedoch nicht anerkannt. Wegen fehlender Pflegestufe bekomme ich auch sonst kein Geld, meine Kostenbeteiligung kann ich nur zu einem geringen Betrag steuerlich geltend machen.

Ich habe bei der anstehenden Gesetzesänderung einiges bezüglich Unterstützung pflegender Angehöriger gelesen. Wie sieht es jedoch bezüglich finanzieller Unterstützung bei polnischen Haushaltshilfen aus?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Burkhard

Portrait von Michael Hennrich
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Burkhard,

ergänzend zu meiner Antwort möchte ich noch ein paar aktuelle Erläuterungen zum Thema Pflege geben.
Die von CDU und CSU 1995 eingeführte Pflegeversicherung hat sich, auch als Teilabsicherungssystem, bewährt. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir das Volumen der gesetzlichen Pflegeversicherung von 21 Milliarden Euro um nochmals 5 Prozent angehoben und damit gezielt und flexibel Maßnahmen gefördert.

Auch in Zukunft muss die pflegerische Versorgung so weiter entwickelt werden, dass das Recht auf eine würdevolle Pflege und Betreuung verlässlich eingelöst werden kann. Ziel ist es, ein hohes Niveau der Pflegeleistung sicherzustellen und gleichzeitig einen steigenden Zuzahlungsbedarf zu Lasten der Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und der Sozialhilfeträger zu verhindern. Eine umfassende soziale Absicherung ist unverzichtbar, sie entbindet jedoch den Einzelnen nicht davon, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos und zur Gestaltung der Pflege wahrzunehmen. Mit der staatlichen Förderung einer privaten Pflege-Zusatzversicherung unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger dabei, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Den Mitgliedern der eigenen Familie kommt eine besondere Verantwortung und Bedeutung bei der Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen zu. Ihr oft aufopferungsvoller Einsatz verdient Anerkennung und Wertschätzung. Deshalb haben wir die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige weiter verbessert, beispielsweise durch den Anspruch auf die Hälfte des Pflegegelds während einer Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder durch die Möglichkeit, Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen leichter in Anspruch zu nehmen. Auch werden pflegende Angehörige für ihr eigenes Alter noch besser abgesichert, in dem bei gleichzeitiger Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen die rentenrechtlich wirksamen Zeiten zusammengezählt werden.

Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, Familienangehörige zu Hause zu pflegen, haben wir verbessert. Heute findet über 70 Prozent der Pflege zu Hause in der Familie statt. Wir werden auch in Zukunft die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördern und die Bereitschaft von Unternehmen, sich an Programmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu beteiligen, weiter stärken.

CDU und CSU wollen eine neue Kultur des Zusammenlebens und der Mitverantwortung von und für Menschen mit und ohne Behinderung. Im Rahmen des Konzepts der „Sorgenden Gemeinschaften" soll deshalb ein Leitbild für alle gesellschaftlichen Bereiche erarbeitet werden, das Chancen und Möglichkeiten einer aktiven Bürgergesellschaft aufzeigt. Durch die Schaffung trägerübergreifender Strukturen sollen die Leistungen professioneller sozialer Dienste, Freiwilligenagenturen, Unternehmen und Freiwilligen effektiv miteinander verknüpft werden.

CDU und CSU wollen die Attraktivität der Gesundheitsberufe steigern. Dazu gilt es, Potenziale, Kompetenzen und Fähigkeiten der im Gesundheitswesen Tätigen zu stärken und im Interesse der Patienten bestmöglich einzusetzen. Abgrenzungen zwischen Institutionen und Professionen sind angesichts von Mehrfacherkrankungen und regionaler Unterschiede auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit zu überprüfen und die Tätigkeiten zugunsten von mehr Kooperation, Delegation und zu neuen Berufsbildern weiterzuentwickeln. Nach der Schaffung des Berufs des Notfallsanitäters streben wir unter anderem eine ganzheitliche, integrierte, einheitliche Pflegeausbildung sowie die Bündelung von neuen Assistenzberufen im Krankenhaus an.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe" hat bereits Eckpunkte zur Vorbereitung eines neuen Pflegeberufegesetzes vorgelegt. Die Neuordnung der Pflegeberufe soll sich an den Standards dualer Berufsausbildung orientieren. Um mehr berufliche Einsatzmöglichkeiten zu schaffen, sollen die Ausbildungen in der Pflege zu einem einheitlichen Berufsbild in Form einer grundständigen Ausbildung bestehend aus Einheiten mit Spezialisierungsmöglichkeiten zusammengefasst werden. Ältere Berufserfahrene in der Pflege sollen bessere Möglichkeiten erhalten, reguläre Aus- und Fortbildungsabschlüsse zu erwerben.

Zur Behebung des Fachkräftemangels haben CDU und CSU unter anderem die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" auf den Weg gebracht. Sie wurde von der unionsgeführten Bundesregierung zur Sicherung und Ausweitung der Fachkräftebasis in der Altenpflege ins Leben gerufen und wird gemeinsam mit dem Bund, den Ländern, den Berufs- und Leistungserbringerverbänden, den Gewerkschaften und den Kostenträgern umgesetzt.

Der Freistaat Bayern hat z. B. im April 2013 ein „Bildungsfinanzierungsgesetz" beschlossen, wodurch unter anderem ein Schulgeldausgleich für Mangelberufe im Bereich der Altenpflege, der Kinderpflege und der Erzieherausbildung gewährt wird.

Für CDU und CSU ist der Grundsatz „ambulant vor stationär" ein zentraler, politischer Leitfaden. Menschen mit Behinderung sollen in jedem Alter ihr Leben möglichst unabhängig am Wohnort ihrer Wahl führen können. Unser Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen die erforderlichen Hilfen erhalten, die sie benötigen. Die Hilfen sollen den Bedürfnissen des Menschen folgen und nicht umgekehrt.

Bestehende Instrumente des SGB IX, wie die Unterstützte Beschäftigung und das Persönliche Budget, haben ihre Wirkung bislang nicht voll entfalten können. Ein Umdenken bei den zuständigen Leistungsträgern ist erforderlich. Bei den Arbeitgebern werben wir dafür, sich zu öffnen und Vorurteile gegenüber der Beschäftigungsfähigkeit zu überwinden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich