Genesenennachweis /status bleibt im Bundestag bestehen?! Für Bundesbürger jedoch nicht?
Sehr geehrter Herr Grosse - Brömer, welche Willkür wird weiterhin von den Politiker gedeckt? Aberkennung des Genesenennachweises für Bürger, aber nicht gültig für den Bundestag? Wo ist der Unterschied? Wo liegt die Begründung dafür?
Wurde im Bundestag debattiert, dass das rki solche Weisungen treffen kann?
Wie verhält es sich mit § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz?
Sehr geehrte Frau S.,
seit vielen Jahren kommuniziere ich über das Portal abgeordnetenwatch.de mit den Bürgerinnen und Bürgern. Meine bislang gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die weitgehend anonyme Kommunikation über eine Plattform oft weder den Fragenden noch den Antwortenden zufrieden stellt.
Der direkte Dialog per Brief oder per E-Mail ist daher sinnvoller als der Umweg über „abgeordnetenwatch.de“. Ich lade Sie herzlich dazu ein, diese Gelegenheiten auch zu einer persönlichen Kontaktaufnahme zu nutzen. Die schnellstmögliche Beantwortung von schriftlichen Anfragen aus meinem Wahlkreis ist für mich selbstverständlich. Schicke Sie mir Ihre Anfrage bitte per E-Mail (michael.grosse-broemer.wk@bundestag.de) an mein Wahlkreisbüro.
Angesichts der vielfältigen direkten Kontaktmöglichkeiten bitte ich um Verständnis, dass ich auf Anfragen über abgeordnetenwatch.de mit diesem standardisierten Schreiben antworte.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grosse-Brömer, MdB