Frage an Michael Grosse-Brömer von Margit B. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer, ich wende mich an Sie wegen einer für mich sehr wichtigen Frage: Gibt es einen festgelegten Zeitraum, in dem ein(e) Amtsrichter (in) einen dringlich gemachten Betreuungsantrag für einen schwer kranken Menschen bearbeiten muss? Kann es richtig sein, dass man ( wie in unserem Fall) bereits 8 Wochen warten muss, auf zahlreiche telefonische, Fax- und persönliche Nachfragen keine Aussage erhält außer: Fr. Richterin geht nä Woche in den Urlaub?
Leider richtet sich eine Demenz (wie bei meinem Vater) nicht nach solchen Dingen.
Für eine kurze Nachricht bin ich sehr dankbar,
mit freundlichen Grüßen
Margit Beckmann
Sehr geehrte Frau Beckmann,
bei Ihrer Anfrage handelt es sich um eine sehr persönlich Angelegenheit, die meiner Ansicht nach nicht in ein öffentliches Kommunikationsforum gehört. Zudem kann ich auch als Rechtsanwalt keinen öffentlichen Rechtsrat über Internetforen erteilen. Sie können sich aber unter Angabe Ihrer Kontaktdaten gern persönlich mit meinen Büro in Verbindung setzen.
Der für ihren Wohnort zuständige Abgeordnete ist übrigens mein Kollege Henning Otte.
Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB