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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Christa W. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Christa W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse.Brömer.
Ich habe über 20 Jahre im Ausland gelebt und war nach meiner Rückkehr in die BRD erschüttert. Ich habe in keinem außereuropäischen Land Zeitarbeitsfirmen und Diestleistungsunternehmen kennen gelernt. Andere Völker würden solche, von ihren Regierungen, getroffenen Maßnahmen auch nicht hinnehmen.Selbst in Südamerika sind die Arbeitnehmer arbeitsrechtlich besser geschützt als in Deutschland. Ausländer dürfen nur dann eingestellt werden, wenn die Tätigkeit von nationalen Kräften nicht ausgeübt werden kann, oder wenn ein Überangebot an offenen Stellen besteht. Ich bin mir durchaus bewußt, daß Deutschland das Schengen-Abkommen mitträgt und Einwohner der "Schengenstaaten" einen Arbeitsplatz bei uns beanspruchen können. Aber, warum gelten diese Gesetze auch für die Einreisenden aus Nicht-EU-Staaten? Andere Länder befürworten ebenfalls eine Zuwanderung, aber doch wohl eine "Investitionszuwanderung", doch wohl nicht eine Aufnahme von Personen, die lediglich in den Geltungsbereich unserer Sozialgesetzgebung leben möchten, um sich dadurch persönliche, finanzielle Vorteile zu verschaffen. Welche Maßnahmen wird Ihre Partei verfolgen, um den deutschen Arbeitnehmer zu schützen, seinen Arbeitsplatz zu sichern, und es ihm ermöglichen ohne staatliche Hilfe für seine Familie sorgen zu können. Auch das gehört meiner Meinung nach zu einer bestehenden Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern.
Mit frdl. Grüßen
Christa Wiechmann

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Wiechmann,

Ihre Frage, warum für Einreisende aus Nicht-EU-Staaten die gleichen Gesetze in Bezug auf eine Arbeitserlaubnis gelten wie für Einwohner der "Schengen-Staaten", möchte ich wie folgt beantworten: es ist nicht möglich, dass sich ein einreisender Nicht-EU-Bürger in Deutschland jederzeit einen Arbeitsplatz suchen kann. Im Zuwanderungsgesetz ist unter den §§ 18 ff. genau geregelt, welcher Nicht-EU-Bürger in unserem Land eine Arbeitsgenehmigung erhält. Dabei wird die Arbeitsaufnahme vor allem in den Bereichen zugelassen, in denen die angestrebte Tätigkeit nach Auffassung des Gesetzgebers im Interesse der Bundesrepublik als Aufnahmeland liegt. Ein solches Interesse wird generell unterstellt, wenn für die entsprechende Aufgabe weder Deutsche noch bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Daneben gibt es Ausnahmeregelungen für drei Gruppen von Privilegierten - Hochqualifizierte, Selbständige und Studenten. Für Nicht- und Geringqualifizierte aber auch für Qualifizierte gilt nach wie vor ein genereller Anwerbestopp.

Bei einem Regierungswechsel wird die Union die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt auf Mangelberufe und auf Ausländer begrenzen, die in Deutschland Spitzenleistungen in Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft und Kultur beitragen können. Zudem ist es uns wichtig, die Integration der bereits in Deutschland lebenden Ausländer weiter voranzutreiben. Dazu wird die CDU u. a. die Teilnahme an Integrationskursen von Ausländern konsequent einfordern und das rechtliche Instrument dafür nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grosse-Brömer, MdB

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