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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Arne L. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Arne L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

anlässlich des Urteils des BVerfG zum Rauchverbot, hörte ich, dass dies auch Thema im Rechtssausschuss des Bundestags gewesen sei. Mir ist bewusst, dass die aktuelle Gesetzgebung im wesentlichen Länderrecht ist, aber man denkt anscheinend nun doch wieder über ein einheitliches Bundesgesetz nach.

Warum wählt der Gesetzgeber zum Schutz der Gesundheit das Mittel eines spezifischen Verbots der Belastung durch Tabakrauch, statt das dahinterstehende Problem anzugehen, nämlich die gesunde Luftqualität in öffentlichen Räumen?

Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, entsprechende Grenzwerte festzulegen, so dass der Eigentümer des öffentlichen Raums (Restaurant, Eckkneipe etc.) eigenverantwortlich und situationsangepasst entscheiden kann, ob er Lüftungsanlagen zum Schutz der Gäste und Arbeitnehmer installiert, oder ein Rauchverbot auf Basis seines Hausrechts verhängt?

Nebenbei wären so auch andere gesundheitlich bedenkliche Luftbelastungen, z.B. durch Schimmel oder Fritierdämpfe einheitlich behandelt.

Die Überprüfung der Einhaltung ist sicher nicht unproblematisch, aber könnte vielleicht analog bereits bestehender Hygieneprüfungen von Restaurants sowohl stichprobenhaft, als auch auf Anforderung bei Verdacht erfolgen.

Mit freundlichen Grüssen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ludwig,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die damit einhergehende Anregung.

Zunächst vorab: Bereits seit dem 01. September 2007 gibt es ein Gesetz, das das Rauchen im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden regelt. Bei den von Ihnen angesprochenen Restaurants bzw. "Eckkneipen" handelt es sich um öffentlich zugängliche, jedoch private Räumlichkeiten.

Nach Ansicht der Richter am Bundesverfassungsgericht ist ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar, da der Gesundheitsschutz ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut ist. Das gilt aber nachvollziehbarer Weise dann nicht, wenn in Grundrechte von Gastwirten eingegriffen wird, die keinen gesonderten Raucherraum ausweisen können.

Das von Ihnen angesprochene Ziel der "abstrakten Luftqualitätskontrolle" halte ich für nicht praktikabel. Wir haben bereits ein Bundesimmissionsschutzgesetz, in dem wichtige Grenzwerte definiert werden. Darüber hinausgehend halte ich staatliche Einflussnahme für nicht verhältnismäßig. Ich möchte keine Gesundheitspolizei, die über das vorhandene Maß (Hygiene, Gesundheit) hinaus Kontrollen durchführt. Wir haben in Deutschland ohnehin schon ein ausgeklügeltes Kontrollsystem in fast allen Lebensbereichen. Wenn man Ihren Gedanken zu Ende denkt, werden irgendwann auch Kontrollen in Ihrem und meinem Wohnzimmer nötig, sofern wir lüften und dadurch vielleicht Nachbarn belästigen.

Jedem Gastwirt steht es als Inhaber des Hausrechts bereits heute frei, für sein Restaurant ein Rauchverbot zu erlassen bzw. entsprechende Lüftungsanlagen zu installieren. Dafür sind keine neuen Gesetze bzw. Verordnungen notwendig.

Ich setze bei dem Thema Gesundheit weniger auf staatliche Vorschriften als vielmehr auf die Einsicht und das Verständnis der Menschen. Unser Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Die Lebenserwartung u. a. deshalb auch.

Bei gesundheitlich bedenklichen Zuständen (der von Ihnen angesprochene Schimmel etc.) besteht auch schon jetzt eine staatliche Kontroll- und Eingriffskompetenz. Lassen wir die Menschen zwischendurch auch eigenverantwortlich handeln und gönnen wir ihnen Bereiche ohne staatliche Allmachtskontrolle!

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

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